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Autor Thema: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?  (Gelesen 2086 mal)

Morgaine1977

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Hallo!

Wir bekommen im März nächsten Jahres noch einmal die EHZ. Diese setzt sich aus 1250€ Grundzulage und 4x800€ Kinderzulage zusammen. Jetzt haben wir dem FA bereits mitgeteilt das die hälftige Grundzulage dem TH zusteht und auf dessen KOnto überwiesen werden soll (falls er bis dahin noch im eröffneten Verfahren ist) und der Rest auf mein Konto.

Heute kam ein Brief vom FA das die Kinderzulagen auch hälftig geteilt werden. Ist das O.K. oder stehen mir die Kinderzulagen ganz zu? Habe schon gegoogelt aber leider keinen Gesetzestext oder ein entsprechendes Rechtsurteil gefunden.

Bedanke mich schon mal für eure Hilfe
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ThoFa

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Re: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2012, 12:29:28 »

Hallo,

das ist eine sehr spezifische Frage für ein Forum.

Das EigZulG verweist im Paragraphen 15 auf die Anwendung der Abgabenordnung. Dort kann man dann lesen:

§ 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung
(1) Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden.


Aus meiner Sicht ist auch die Kinderzulage pfändbar. Da diese nicht dem Kind selber (wie z.B. Kindergeld)zusteht, sondern den Eltern.

Versuchen könnte man es mit § 54 SGB I Absatz 5:

(5) Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden.

MfG

ThoFa

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Morgaine1977

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Re: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?
« Antwort #2 am: 27. Juni 2012, 16:00:17 »

Hatte es schon mit

..... aus diesem Grund machen wir für diesen Teil Pfändungsschutz gemäß § 54 SGB I Abs. 5 i.V.m. § 850 i ZPO geltend....

versucht und per Brief mitgeteilt.

Habe daraufhin aber die Info bekommen das der Sachbearbeiter weiterhin gegensätzlicher Meinung sei und o.g. Paragraphen lediglich für das Kindergeld gelten.

Werde dann wohl oder übel mich beraten lassen müssen. Es geht zwar "nur" um 1600€, aber für uns ist das unglaublich  :rougi: viel Geld. Würde uns in der Finanzierung des Hauses wieder ein gutes Stück weiterbringen.
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ThoFa

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Re: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?
« Antwort #3 am: 28. Juni 2012, 10:41:57 »

Hallo,

wie ich schon schrieb, ich bin mir realtiv sicher, dass es pfändbar ist.
Halten sie uns bitte auf den Laufenden, wie es weitergeht.

MfG

ThoFa
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