Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: landratte29 am 03. Dezember 2009, 13:57:36

Titel: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
Beitrag von: landratte29 am 03. Dezember 2009, 13:57:36
Hallo zusammen,

wir haben gerade Post vom Insolvenzverwalter meiner besseren Hälfte bekommen.

Kann mir jemand erklären, was Folgendes bedeutet:

"Zur Vermeidung von Massenverbindlichkeiten gebe ich hiermit die in Ihrem Eigentum stehnde Immobilien wie folg aus der Insolvenzmasse frei (...)

Sie erhalten damit die Verfügungsgewalt über den Grundbesitz zurück. Dieser Unterliegt nicht mehr der Beschlagnahmung durch den Treuhänder. Verpflichtungen und Lasten müssen insoweit wieder von Ihnen als Eigentümer getrage werden."

Heißt dass, der Kredit muss wieder abgetragen werden? Muss jetzt wegen Leistungsunfähigkeit erneut eine PI angestrebt werden?

Danke für euere Hilfe

Petra
Titel: Re: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
Beitrag von: Insokalle am 03. Dezember 2009, 17:41:03
Den Kredit nicht, aber alle mit dem Grdstk zusammenhängenden Kosten wie GrSt, Müll, Strom, Abwasser etc.
Titel: Re: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
Beitrag von: landratte29 am 05. Dezember 2009, 09:20:10
Hallo Insokalle,

ich danke dir, für die Auskunft.

Gruß