Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: landratte29 am 03. Dezember 2009, 13:57:36
-
Hallo zusammen,
wir haben gerade Post vom Insolvenzverwalter meiner besseren Hälfte bekommen.
Kann mir jemand erklären, was Folgendes bedeutet:
"Zur Vermeidung von Massenverbindlichkeiten gebe ich hiermit die in Ihrem Eigentum stehnde Immobilien wie folg aus der Insolvenzmasse frei (...)
Sie erhalten damit die Verfügungsgewalt über den Grundbesitz zurück. Dieser Unterliegt nicht mehr der Beschlagnahmung durch den Treuhänder. Verpflichtungen und Lasten müssen insoweit wieder von Ihnen als Eigentümer getrage werden."
Heißt dass, der Kredit muss wieder abgetragen werden? Muss jetzt wegen Leistungsunfähigkeit erneut eine PI angestrebt werden?
Danke für euere Hilfe
Petra
-
Den Kredit nicht, aber alle mit dem Grdstk zusammenhängenden Kosten wie GrSt, Müll, Strom, Abwasser etc.
-
Hallo Insokalle,
ich danke dir, für die Auskunft.
Gruß