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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eigentumsaufgabe  (Gelesen 2762 mal)

Ewaldinho

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Eigentumsaufgabe
« am: 08. August 2011, 16:27:33 »

Hallo, mein Treuhändler hat meine beiden Schrottimmobilien aus der Insolvenzmasse im laufenden Verfahren freigegeben. Ich würde nun gerne eine Eigentumsaufgabe machen um weitere Schulden durch Hausgeld, Versicherungen usw. zu vermeiden. Muss man das beim Notar machen oder reicht es beim Amtsgericht? Wenn ich das Eigentum aufgegeben habe, bin ich dann wirlich für nichts mehr verantwortlich?
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Fallera

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Re: Eigentumsaufgabe
« Antwort #1 am: 08. August 2011, 17:40:03 »


§ 928 BGB
Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.

Die Verkehrssicherungspflicht geht im Falle der Eigentumsaufgabe auf die Gemeinde über in der das Gebäude steht.
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paps

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Re: Eigentumsaufgabe
« Antwort #2 am: 08. August 2011, 18:24:28 »

Da das Wort "Hausgeld" auftaucht, lässt sich hinter den Immo`s wohl Eigentumswohnungen vermuten.
Diese können nicht, aufgegeben werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Ewaldinho

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Re: Eigentumsaufgabe
« Antwort #3 am: 08. August 2011, 20:00:25 »

Ja, es sind Eigentumswohnungen. Was kann man da überhaupt machen? Verkaufen, auf Zwangsversteigerung warten? Ich kann die laufenden kosten wie Hausgeld usw. eh nicht tragen, kommt das auf den großen Haufen Schulden mit drauf oder was passiert damit? Danke schon mal für die schnellen Antworten.
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paps

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Re: Eigentumsaufgabe
« Antwort #4 am: 08. August 2011, 20:49:29 »

zunächst sind alle neuen Kosten auch neue Schulden.
Bliebe nur die Möglichkeit, einen Verkauf, zu welchem Preis auch immer, voranzutreiben.

Leider ist eben das Problem Eigentumswohnungen nicht mit bloßer Aufgabe lösbar, da dadurch die Gemeinschaft der anderen Eigentümer benachteiligt wird.

Notfalls müsste ein Käufer gefunden werden, der für wenig Geld und mit Grundschulden kauft.

Am besten ist natürlich vermieten, aber dann wären Sie bestimmt nicht freigegeben.
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Insokalle

Re: Eigentumsaufgabe
« Antwort #5 am: 09. August 2011, 09:43:31 »

Vielleicht gelingt es hinsichtlich der Hausgelder die finanzierende Bank mit ins Boot zu nehmen, wenn Sie ihr die Situation schildern.
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Ewaldinho

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Re: Eigentumsaufgabe
« Antwort #6 am: 09. August 2011, 10:59:10 »

Was sollt esich die Bank davon annehmen. Komisch ist nur, dass ein Termin zur Zwangsversteigerung der ETW angestezt war (schon 2 mal) und drei Tage vor dem Termin von der Bank wieder zurückgezogen wurde. Ich weiß langsam nicht mehr weiter was ich machen soll, vieleicht nen Anwalt nehmen, aber der kostet auch nur teures Geld.
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