Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mama 30 am 10. Oktober 2011, 18:49:24

Titel: Eigentumsaufgabe einer Wohnung
Beitrag von: Mama 30 am 10. Oktober 2011, 18:49:24
Hallo,
ich befinde mich seit 3 Jahren in Privatinsolvenz. vor gut einem Jahr wurde meine Eigentumswohnung ( Schrottimobilie) aus der Insolvenzmasse freigegeben. leider kann ich die laufenden Kosten nicht mehr tragen.Ich kann die Wohnung keines Falls verkaufen oder vermieten . Die Bank die die Wohnung finanziert hat reagiert gar nicht und Läßt eher die Wohnung verfallen.
gibt es eine Möglichkeit einer Eigentumsaufgabe? die anderen 3 der 4 Teile werden von einem Nachlaßverwalter betreut.
Für einen hilfreichen Rat wäre ich sehr Dankbar.
Liebe Grüße
Titel: Re: Eigentumsaufgabe einer Wohnung
Beitrag von: paps am 10. Oktober 2011, 19:37:26
Nein, es gibt außer einem Notverkauf, keine Möglichkeit.

Der BGH hatte bereits entschieden, dass die Eigentumsaufgabe für Wohnungen nicht möglich ist.
Titel: Re: Eigentumsaufgabe einer Wohnung
Beitrag von: Mama 30 am 10. Oktober 2011, 20:10:37
Danke für die schnelle Antwort.
Leider habe ich soetwas schon befürchtet.
wie wäre es wenn der Nachlassverwalter und ich gleichzeitig Eigentumsaufgabe " machen" würden?
dann wäre es ja das ganze Haus auf ein mal.
Notvewrkauf heißt Zwangsversteigerung oder?
wieviel würde es mich kosten wenn ich meinen Teil in ZV geben würde?
Liebe Grüße
Titel: Re: Eigentumsaufgabe einer Wohnung
Beitrag von: paps am 10. Oktober 2011, 20:16:10
Nein, Notverkauf heißt, dass Sie ihren Anteil für einen symbolischen Wert verkaufen.

Eigentumsaufgabe wäre auch dann nicht möglich, wenn Sie es gemeinsam mit dem Nachlassverwalter aufgeben würden.
Es handelt sich ja rechtlich immer noch um mehrere Eigentümer.
Titel: Re: Eigentumsaufgabe einer Wohnung
Beitrag von: Benchmark am 18. Oktober 2011, 20:54:33
Hallo,

wie sieht das ganze mit dem §928 BGB aus ?

LG
Titel: Re: Eigentumsaufgabe einer Wohnung
Beitrag von: paps am 19. Oktober 2011, 19:50:20
steht doch in meiner Antwort.
Das ist bei Eigentumswohnungen nicht möglich.

Notfalls muss eben mit dem Nachlassverwalter ein geeigneter Käufer gefunden werden.