Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Biene72 am 12. Juni 2007, 00:04:45

Titel: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: Biene72 am 12. Juni 2007, 00:04:45
Hallo,

wer kennt sich aus???Ich würde gerne wissen ob und wann eine Eigentumsaufgabe während der Inso ratsam ist? kann man das einfach so beim Notar beantragen oder braucht man hierfür die Zustimmung der finanzierenden Banken? da gerade bei uns ein "einige Jahre" Projekt durchgeführt wird(Kanal wird hergestellt bzw. erneuert) und uns dadurch schon erhebliche Kosten entstanden sind die Gott sei Dank teilweise mit in die Inso fließen, machen wir uns aber jetzt doch Gedanken darüber wie das weitergehen soll und wie wir es vermeiden können weiterhin für diese Kosten herangezogen zu werden da dies ja dann schon Neuschulden wären. Das Haus wird sehr schwer zu versteigern sein und somit gehört es uns vielleicht noch ein paar Jahre. Wie hoch wären denn die Kosten für eine Eigentumsaufgabe oder wo erfährt man das? unser Anwalt meinte das dies nichts kosten würde und von anderer Quelle hab ich schon gehört das dies sehr teuer sein kann... :gruebel:
Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: Biene72 am 12. Juni 2007, 14:03:13
was ich noch vergessen hab....der Anwalt meinte das dies keiner notariellen Beglaubigung bedarf und nur im Grundbuch eingetragen werden muss....ich hab aber gehört das man dafür schon einen Notar braucht?  :question:
Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: ThoFa am 12. Juni 2007, 20:28:02
Hallo,

hab jetzt nicht nachgeschaut, meine aber zu wissen, dass man nur zum AG und dort die Aufgabe erklären muss. Dies können Sie aber erst machen, sobald die Immo aus der InsO frei ist. Ein Notra bedarf es dazu m.W. nicht.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: paps am 12. Juni 2007, 21:21:15
 § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs läßt ausdrücklich die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück zu, auch wenn der Eigentümer sich dadurch öffentlichen Verpflichtungen entziehen kann. Nach § 928 Abs. 1 BGB kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
Grundsätzlich geht im Falle der Dereliktion die Verkehrssicherungspflicht auf die jeweilige Gemeinde über, in der das Grundstück liegt.

Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: lucca_m am 12. Juni 2007, 21:34:00
Kann man dann so eine Immobilie erwerben? und zu welcehn Konditionen? Reicht es, wenn ich die Verbindlichkeiten der Gemeinde gegenüber bezahle und das Haus gehört dann mir?

Oder wer bestimmt und bekommt den zu erwartenden Kaufpreis?
Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: paps am 12. Juni 2007, 21:48:22
Nehmen wir an; Sie wären Bürgermeister...

was würden Sie mit einer Schrottimmo machen?
Abstoßen?
Richtig! Notfalls für einen Euro.

was machen Sie mit einem schicken Eigenheim?
einen zahlungskräftigen Käufer suchen?
Richtig!

Wenn Sie die Immo von Biene wollen; wird es etwas komplizierter, da die Bank ja noch Verwertungsrechte hat.
Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: Biene72 am 13. Juni 2007, 00:01:55
Hallo lucca_m....sollten sie Interesse haben dann werde ich ihnen der Versteigerungstermin zukommen lassen :neutral:aber besser lebt es sich ohne dieses Haus...denke ich...
Titel: Re: Eigentumsaufgabe um weitere Kosten zu vermeiden???
Beitrag von: ThoFa am 14. Juni 2007, 02:14:46
Hallo,

i.d.R. geht eine solche Immo an den Fiskus. Wenn der sie auch nicht haben will, kann man sich zum Eigentümer erklären.
Aber wer will eine Brucnude mit solch erheblichen Belastungen, wobei sich dann sicherlich Verhandlungsspielräume ergeben würden.  :gruebel:

MfG

ThoFa