"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: eigentumsverhältnisse/ verkauf von auto  (Gelesen 1581 mal)

Momo72

eigentumsverhältnisse/ verkauf von auto
« am: 21. März 2012, 21:48:55 »

hallo!

wie schon in einem anderen posting geschrieben hat mein mann ( er ist im eröffneten PI verfahren) sich ein auto gekauft, er fährt zur zeit aber meinen wagen, weil an seinem einiges repariert werden muß. da ich bald meinen wagen wieder selber brauche, eine reparatur an seinem wagen eigentlich nicht mehr wirklich wirtschaftlich ist ( sie würd ca 3x soviel kosten wie der wagen noch an verkaufswert hat)wollten wir den eigentlich als "bastlerauto" verkaufen und für meinen einen anderen holen.
erste frage: der erlös vom verkauf des wagens (auch wenn er aus der insolvensmasse schon freigegeben ist) muß an den TH abgetreten werden?

zweite frage: darf mein mann den wagen verschenken?

lg
momo
Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: eigentumsverhältnisse/ verkauf von auto
« Antwort #1 am: 22. März 2012, 20:44:26 »

Hallo Momo72,

wenn der Wagen Ihres Mannes aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde kann Ihr Mann mit dem Fahrzeug machen was er will - so lief's jedenfalls bei mir. Davon ausgehend, dass der Verkaufserlös sowie Teile des unpfändbaren Einkommens Ihres Mannes dazu benutzt werden, um ein anderes Fahrzeug anzuschaffen wäre es sinnvoll, wenn auch für das "neue" Fahrzeug eine Freigabe aus der Insolvenzmasse beantragt wird.

Gespeichert
Gruß
wiwo
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz