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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: eigentumsvorbehalt versandhäuser  (Gelesen 6324 mal)

lilarosablau

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #20 am: 29. Juli 2011, 09:41:19 »

Ist man den verpflichtet, wenn man etwas irgendwo liegenlässt, dies bei der Polizei anzuzeigen?

Wäre es denn Diebstahl (denn deshalb wohl die Polizei), wenn nun ein anderer Passagier dieses Notebook findet und mitnimmt? Gibt es irgendeinen denkbaren Verlust, der nicht angezeigt werden müsste? Also, wenn das Teil meinem Sohm vom Rad fällt - damit hätte die Polizei dann nichts zu tun, richtig (noch mal doof nachgefragt)?

Was wäre, wenn das Notebook nicht mehr funktioniert und man es entsorgt? Sicher, es gehört einem nicht. Von daher wäre das falsch. Aber was ist, wenn man vergisst, sich darüber Gedanken zu machen, ob man als Noch-Nicht-Ganz-Eigentümer dem Händler Bescheid geben muss?
« Letzte Änderung: 29. Juli 2011, 09:42:58 von lilarosablau »
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tomwr

Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #21 am: 29. Juli 2011, 18:52:51 »

Einen Diebstahl muss man nicht anzeigen. Sofern man sich von einer Anzeige sowieso nichts verspricht. Anzeige gegen unbekannt endet in den meisten Fällen ohne Ermittlungsergebnis. Eine Pflicht zur Anzeige gibt es aber nicht.

Wobei es ja nicht einen Diebstahl darstellt, wenn ich meine Sachen irgendwo liegen lasse und gar nicht mehr weiß wo ich die liegen gelassen habe. Beispiel Regenschirm. Genauso kann man eine Tasche mit einem Notebook beim Einkaufsbummel mit 10 Stationen inklusive Cafe usw. irgendwo liegen gelassen haben. Vielleicht kann man sich dann auch gar nicht mehr an alle Stationen genau erinnern.

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IchWarsNicht

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #22 am: 29. Juli 2011, 19:48:13 »

Mach dir keine Sorgen...die wollen das mit Sicherheit nicht zurück: Wenn vom O..o Versand ist, haben die Recht, wenn sie sagen, sie können die Zahlungen nicht auseinander halten. Die buchen jede Zahlung von dir auf deinem Kundenkonto...nur wenn du bei der Überweisung angibst "Rechnungsnummer 12345xxx, etc. wird es dort mit Glück gesondert gebucht. O..o verkauft seine Fordrungen an EOS Inkasso/DID Deutscher Inkasso Dienst und die wollen nur Bares (Die schreiben richtig lustige Briefe :lollol:)....und das hast du nicht. Also behalt die Lappis und gut ists.
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IchWarsNicht

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #23 am: 29. Juli 2011, 19:51:41 »

Noch was zum Thema "ich habe das Laptop nicht mehr": Wenns verloren gegangen ist, oder ganz plötzlich verschwunden ist, ists ok. Verkaufen darfst du es nicht, das wäre strafbar, da es bis zur vollständigen Bezahlung noch dem Versandunternehemen gehört...Rechtssprechung beachten!
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Insokalle

Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #24 am: 29. Juli 2011, 20:21:21 »

ach nee, und wenn das Ding "ganz plötzlich verschwunden ist", dann ist das nicht strafbar oder wie????

Vielleicht sollte man sich mal langsam wieder besinnen oder verkommt das ganze jetzt zur offenen Aufforderung von Straftaten?

Warten Sie doch erst mal ab, ob die die Computer überhaupt zurückhaben wollen. Und falls ja und falls Sie sie behalten wollen, ist vielleicht ein Deal möglich.
Außerdem sind funktionstüchtige gebrauchte preiswert zu haben.

Und ganz so einfach ist das mit den Anwartschaften in der Insolvenz auch nicht immer.
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lilarosablau

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #25 am: 29. Juli 2011, 20:28:41 »

Naja, ein Rechtsanwalt macht auch nichts anderes. Ich habe das nicht als Aufforderung verstanden, eine Straftat zu begehen. Aber es könnte ja tatsächlich sein, dass Ware mal verschwunden geht.
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tomwr

Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #26 am: 29. Juli 2011, 20:48:03 »

ach nee, und wenn das Ding "ganz plötzlich verschwunden ist", dann ist das nicht strafbar oder wie????

Vielleicht sollte man sich mal langsam wieder besinnen oder verkommt das ganze jetzt zur offenen Aufforderung von Straftaten?

Was hat er denn jetzt schon wieder für Probleme ?

Natürlich kann man Dinge auch verlieren, man kann nicht immer gleich überall Unterschlagung unterstellen.
Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. Eine solche Erfahrung liegt im normalen Lebensbereich und düfte auch Anwälten und Richtern nicht fernliegen. Die Fundbüros in Deutschland sind voll mit Gegenständen auf die kein Mensch kommen würde. Sind das jetzt alles Findlinge aus Straftaten ?  :whistle:

Ich hätte auch kein Problem damit ein Notebook was mir einmal die Treppe runtergeflogen ist anschließend im Wertstoffhof zu entsorgen. Also natürlich da wo es hingehört und nicht in den Hausmüll.
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Fallera

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #27 am: 30. Juli 2011, 20:01:24 »

Ich sitmme Insokalle zu!

Das ganze geht nun immer mehr am Thema vorbei!

Sonst schließe ich das ganze hier jetzt!
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motte

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #28 am: 31. Juli 2011, 00:32:01 »

mach mal fallera,


mir wird nur noch schlecht, wenn ich das lese.
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motte

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #29 am: 31. Juli 2011, 01:01:38 »

sie haben große nebenkosten nachzahlungen seit 2 jahren.

schon komisch !!!

nicht bezahlt, oder nicht angeglichen???

und machen hier ein terz wegen notebooks.

wenn das ihr geringstest problem ist, dann tun sie mie leid.
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lilarosablau

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #30 am: 31. Juli 2011, 07:37:03 »

Zitat
sie haben große nebenkosten nachzahlungen seit 2 jahren.

schon komisch !!!

nicht bezahlt, oder nicht angeglichen???

und machen hier ein terz wegen notebooks.

wenn das ihr geringstest problem ist, dann tun sie mie leid.
   
Ich wüsste nicht, dass du so weit in meine Finanzen eingeweiht bist, dass du dir ein Urteil erlauben könntest.

Und ja: Es erleichtert die Kommunikation ungemein, wenn wenn man des Lesens mächtig ist und diese Fertigkeit dann auch einsetzt:
Zitat
bis ich dann von meiner Betriebskostenabrechnung (vorletzte Wohnung) erschlagen wurde.(...)Und dann kam vor zwei Monaten die Betriebskostenabrechnung der letzten Wohnung und damit das endgültige Aus.

Irgendwo steht hier, dass man andere user nicht dafür beschuldigen soll, dass die Lage so ist, wie sie ist. Ich nehme an, du bist auch nicht ohne Grund hier. Wer von euch ohne Schuld ist... und so weiter.

Bisher habe ich hier immer hervorragende Ratschläge bekommen. Anfangs war meine Einstellung zu dieser Problematik noch anders und ich habe mich über den offenen Umgang hier fast gewundert (Stichwort: "Keksdose füllen" ,verreisen usw.). Nachdem mich mein Anwalt jedoch darüber aufgeklärt hat, sehe ich das etwas anders und in der Tat geht es mir nun darum, diese Zeit ohne weitere finanzielle Tiefschläge zu überbrücken. Ob das für dich unwichtig ist, hat doch überhaupt nichts damit zu tun, dass die Frage eines Notebooks für andere von existenzieller Bedeutung ist. Und natürlich bewegt man sich da in einer Grauzone, was die finanziellen Tipps betrifft. Ich hab hier noch nie gelesen, dass man dem Insolvenzverwalter das Geld hinterhertragen sollte. Ich verstehe dieses Forum als parteiisch in Bezug auf die Interessen des Schuldners - die Interessen der Gläubiger werden ja - wie ich den vielen Schreiben entnehmen kann - hinreichend vertreten.

Zitat
mir wird nur noch schlecht, wenn ich das lese.

Schließlich: Etwas mehr Niveau könnte beim Schreiben nicht schaden; ich bin hier nicht in der Kneipe und pflege mich auch nicht so auszudrücken. Nur weil jemand verschuldet ist, bedeutet das nicht, dass auch das sprachliche Niveau im Keller ist. Wenn dir also übel ist, dann ziehe dich diskret zurück.
« Letzte Änderung: 31. Juli 2011, 08:08:22 von lilarosablau »
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Fallera

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Re: eigentumsvorbehalt versandhäuser
« Antwort #31 am: 31. Juli 2011, 09:35:20 »

Ich denke zu dem thema ist nun alles gesagt!

Deshalb hier close!
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