Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pittiplatsch am 08. Mai 2009, 11:01:29

Titel: Eigentumswohnung
Beitrag von: pittiplatsch am 08. Mai 2009, 11:01:29
Hallo,alle zusammen

Ich habe noch mal eine Frage zu unserer Eigentumswohnung. Der IV hatte die ja freigegeben. Nun haben wir mittlerweile 6 mal bei der Bank angerufen(der Kredit wurde uns schon im Oktober 07 gekündigt) und nachgefragt, wie es jetzt weitergehen soll. Jedesmal wurde uns gesagt, es existiert kein Darlehen mehr und man wolle sich drum kümmern und uns zurück rufen. Der letzte Anruf dort ist auch schon wieder 2 Monate her. Die Bank hat ihre Forderung auch immer noch nicht zur Tabelle angemeldet. Wie verhält es sich nun, wenn wir die Wohnung verkauft kriegen? Wäre der Erlös dann Insolvenzmasse? Das Darlehen gibt es ja angeblich nicht mehr, der Grundbucheintrag ist aber noch vorhanden. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

Gruß pittiplatsch
Titel: Re: Eigentumswohnung
Beitrag von: paps am 08. Mai 2009, 17:47:30
Der Verkaufserlös geht an die Grundschuldgläubigerin.
Ein Überschuß an Sie.
Im Verfahren könnte der Überschuß aber als Neuvermögen angesehen werden.

Wird bei ihnen aber nicht so sein, sonst wäre nicht freigegeben worden.
Titel: Re: Eigentumswohnung
Beitrag von: pittiplatsch am 08. Mai 2009, 20:46:27
Hallo paps,

Danke für die Antwort. Aber wie kann ein Darlehen einfach nicht mehr da sein? Ist schon merkwürdig, daß die Bank nach über 1,5 Jahren seit der Kündigung immer noch keine weiteren Maßnahmen unternommen hat. Die SB sagte uns damals, jetzt kann es nicht mehr lange dauern, bis die ZV eingeleitet wird :dntknw:

Unsere Insolvenzverfahren sind am 30.09.08 eröffnet worden. Im März dieses Jahres hatten wir beide trotzdem einen Antrag auf Kontopfändung. Der ist zwar wieder aufgehoben worden, hat aber sage und schreibe 4 Wochen gedauert, bis die Konten wieder frei waren. Des weiteren haben wir jetzt Post von 2 Inkassofirmen bekommen für Forderungen, die wir angeben haben und von denen auch eine zur Tabelle angemeldet wurde. Wir sind so langsam am Verzweifeln, da wir dachten, nach der Eröffnung kehrt endlich mal Ruhe ein.

Wir leiten zwar alles an den IV weiter, zehrt aber trotzdem an den Nerven, wenn man schon mit Grauen den Briefkasten öffnet .

Gruß pittiplatsch
Titel: Re: Eigentumswohnung
Beitrag von: paps am 09. Mai 2009, 19:28:47
Die Sache mit den Inkasso und Pfändungen dürfen Sie nicht so ernst sehen.
Kommt immer mal wieder vor, da sich a) die Gläubiger nicht um eine mögliche Inso kümmern oder b) dreist genug sind, soetwas durchzuziehen.
Bei dem Inkasso, dass zur Tabelle gemeldet hat und trotzdem wegen der gleichen Forderung eine Pfändung versucht, sollte man der Gerichtspräsidenten am Amtsgericht des IK informieren.
Der kann dann nämlich auch die Zulassung entziehen.

Das  Konto sollte eigentlich über das Insogericht sofort wieder freigegeben werden, wenn es sich um einen Insolvenzgläubiger handelt.
Für diese sind Vollstreckungsmaßnahmen verboten.