Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte am 04. April 2008, 19:13:46
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Guten Abend,ich habe zwei Fragen:
1) Bei der Durchsicht der verschiedenen Beiträge wurde immer mitgeteilt das die IV die Einkommenssteuer erklärung macht, heißt das ich brauche sie nicht erstellen? Bin seit Okt.07 in Inso ,mein Mann seit Nov 07.
2)Wir erhalten von den Krankenkassen Eine Rückzahlung wegen Teilweiser Befreiung von gez. Zuzahlungen,müssen wir es abgeben oder können wir das Geld behalten?
Danke im voraus
optisch editiert by jafern :wink:
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zu1) ja im laufenden Verfahren ist das so.
zu2) die Rückzahlung wird wohl als "Vermögen" zu Masse gehen.