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Autor Thema: Eimkommensteuer / Forderung Finanzamt  (Gelesen 1913 mal)

Erika777

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Eimkommensteuer / Forderung Finanzamt
« am: 21. April 2013, 00:24:27 »

Hallo,

ich habe da eine Frage zu einer nachgemeldeten Forderung des Finanzamts über Einkommensteuer.

Es handelt sich um eine Regelinsolvenz, das Verfahren läuft immer noch, Termin zur RSB ist nächste Woche und einige Tage später läuft eine Frist ab, um Widerspruch gegen nachgemeldete Forderungen geltend zu machen.

Das Inso-Verfahren wurde eröffnet am 01.03.2007.
Das Finanzamt hat eine Forderung über ESt. 2007 geltend gemacht.

Das verstehe ich irgendwie gar nicht.

Der IV hat von mir sämtliche Unterlagen erhalten, um die ESt-Erklärung zu machen.

Im Jahr 2007 bezog ich 8 Monate ALG II und habe dann 4 Monate gearbeitet, wobei ich da wirklich nicht viel verdient habe (so 1000,-- Euro monatlich).
Nach Abzug von Fahrkosten blieb da nicht viel.

Kann es sein, dass der IV die ESt. nicht gemacht hat? War er dazu nicht verpflichtet, weil die Insolvenz erst am 01.03. eröffnet wurde?

Ich kann mir echt nicht erklären, wie das FA sonst auf eine Nachzahlung von über 2000 Euro kommt.
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waldi

Re: Eimkommensteuer / Forderung Finanzamt
« Antwort #1 am: 21. April 2013, 09:01:32 »

Zitat
Das Finanzamt hat eine Forderung über ESt. 2007 geltend gemacht.
Dann nehme ich einmal an, dass dies in Form eines Steuerbescheides erfolgt ist.
Aus diesem müssten ja dann die zugrunde gelegten Zahlen ersichtlich sein,
oder auch, ob es sich evtl. um eine Steuerschätzung handelt.
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Der_Alte

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Re: Eimkommensteuer / Forderung Finanzamt
« Antwort #2 am: 21. April 2013, 11:57:45 »

Da das FA es als Insolvenzforderung angemeldet hat, kann Ihnen doch die Höhe völlig egal sein. Die Forderung wird mit von der RSB erfasst und gut.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Eimkommensteuer / Forderung Finanzamt
« Antwort #3 am: 21. April 2013, 19:31:43 »

Aber das Verfahren wurde 2007 eröffnet. Dann hoffen wir mal, dass es sich bei der Anmeldung um eine Steuerberechnung bis zum Tag der Eröffnung handelt. Eine Schätzung kann man nicht ausschließen. Wenn der IV nichts macht, läuft es darauf hinaus. Klarheit werden Sie vermutlich nur haben, wenn Sie sich die Forderungsanmeldung nebst zugehöriger Unterlagen besorgen oder zumindest Einsicht nehmen.
Gespeichert
 

Erika777

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Re: Eimkommensteuer / Forderung Finanzamt
« Antwort #4 am: 23. April 2013, 15:47:34 »

Ich habe keinen Steuerbescheid erhalten. Ich gehe davon aus, dass dieser dem IV zugestellt wurde.

Da das FA es als Insolvenzforderung angemeldet hat, kann Ihnen doch die Höhe völlig egal sein. Die Forderung wird mit von der RSB erfasst und gut.

Das schon.
Nur gehört es doch wohl zu den Pflichten des IV die Steuererklärung zu machen.
Von mir hat er dazu sämtliche Unterlagen erhalten.

Kann doch nicht sein, dass er es zu einer Schätzung kommen lässt und damit auch die anderen Gläubiger benachteiligt, weil dadurch ja auch deren (wenn auch minimaler Anteil) geringer wird in der Schlussverteilung.

Ich habe übermorgen Termin zur RSB und werde mir bei der Gelegenheit mal die Unterlagen ansehen.

Danke euch trotzdem.

Gespeichert
 
 

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