Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ende am 10. Dezember 2008, 09:50:24

Titel: ein paar fragen
Beitrag von: ende am 10. Dezember 2008, 09:50:24
Hallo,

bei meiner Mutter steht wohl eine PI an.

Gestern ist sie freiwillig in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Jahrelang hat sie jedem was vorgespielt.

Dazu muss ich sagen das sie vor 6 Jahren von meinem Vater 40.000 geerbt hat, die sie in kürzester Zeit geschafft hat um die Ecke zu bringen.
Kann ihr das Nachteile für die PI bringen?
Sie ist Kaufsüchtig, hat dies aber erst jetzt gegenüber Therapeuten zum Ausdruck gebracht.
Mir sind da seit Jahren die Hände gebunden, konnte sie nicht entmündigen lassen, da sie immer ihrer Arbeit z.B nachgeht.

Da ich gestern die Möglichkeit hatte ihre ganzen Unterlagen zusammen zu suchen, habe ich so in etwa eine Ahnung wieviel Schulden sie hat.

ca.30.000 bei einer Bank, 2000€ Mietschulden, und ca. 10 Gläubiger mit 8000€ Forderungen.

Sie hat ein Auto, was ca.2500€ Wert ist, was sie aber täglich benötigt, da mein Bruder von ihr gepflegt wird. Er hat Pflegestufe 2 und ist erblindet, also ohne Auto geht das gar nicht.
Könnte sie das Auto behalten?

Ihre Wohnung kostet mit allem drum und dran 620€ . Ihr Gehalt ist 990€ und die Witwenrente beträgt 700€.

Was bleibt ihr bei einer PI.

Soll ich kleinere Rechnungen jetzt von meinem Geld begleichen, oder alles mit in die PI einfließen lassen?
Was passiert eigendlich in dem Fall, wenn sie stirbt, könnte es dann sein das ich ihre Schulden oder PI übernehmen muss??
Bei meinem Bruder wäre ja gar nichts zu holen, da er selbst von Rente und Grundsicherung lebt.
Bin damit grad etwas überfordert, überhaubt erste Schritte zu gehen.

Titel: Re: ein paar fragen
Beitrag von: paps am 10. Dezember 2008, 21:45:20
zuerst einmal herzlich willkommen.

In der durch Sie geschilderten Situation werden Sie über ein Forum nicht unbedingt die allumfassenden Antworten bekommen können.

Es wäre zu prüfen, ob und in welchem Umfang auf Grund der Erkrankung Verträge geschlossen wurden, die ev. nicht rechtskräftig waren.
Ist aus meiner Sicht wichtig, da Anträge wegen vorsätzlicher Schulden in diesen Fällen vorprogrammiert sind.

An Ihrer Stelle würde ich keinen Gläubiger mit ihren finanziellen Mittel bedienen.

Es reicht aus, wenn Sie die GL informieren, dass ihre Mutter derzeit nicht in der Lage ist, den Forderungen nachzukommen, da sie sich in stationärer psychologischer Behandlung befindet.

über das Auto könnte man verhandeln.

Was bleibt ihr?
Zahlt/ erbringt ihre Mutter für Ihren Bruder Unterhaltsleistungen?
Dann würden ca, 1530 beliben.
Erbringt Sie keine würden ca 1200,- bleiben