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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ein paar Fragen zum Ablauf  (Gelesen 1927 mal)

MollRops

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Ein paar Fragen zum Ablauf
« am: 03. Mai 2011, 09:45:51 »

Hallo,

ich muss mich schon wieder mal mit ein paar Fragen an Euch wenden.

Also, ich befinde mich im Privatinsolvenzverfahren.

Letzes Jahr bekam ich Post, da stand drin, dass mir die RSB angekündigt wird, wenn ich bis zum Tag X schön alle Auflagen erfülle.
Dieser Tage kam dann noch mal Post, da drin steht nun, dass nach Vollzug der Schlussverteilung das Insoverfahren aufgehoben wird.

Und nun?
Ich hab noch etwas mehr als 3 Jahre vor mir, bis die Abtretung beendet ist.
Muss ich nun irgendwas beachten?

Und noch eine andere Frage:
Ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches allerdings so gering bezahlt wird, dass nix zu pfänden ist. Die Befristung endet im Juli und ich muss ganz ehrlich sagen, ich lege keinerlei Wert auf Verlängerung, da mich dieser Job krank macht. Ich muss sagen, ich bin seit Januar dabei und es ist schon bezeichnend, wenn man dann im Mai schon die "Dienstälteste" dort ist, weil alle anderen schon geflüchtet sind - nur trau ich mich eben nicht, auch zu kündigen, weil ich nicht weiß, was dann mit der Inso ist.
Mein Mann meint, das könne doch kein Problem sein, da bei mir ja eh nix zu holen ist, egal ob ich arbeite oder nicht, es wird nichts abgeführt. Mein Mann ist da aber auch kein Profi, weswegen ich Euch frage, wie da der richtige Stand ist...

Danke!
Mollrops
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horst69

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Re: Ein paar Fragen zum Ablauf
« Antwort #1 am: 03. Mai 2011, 12:08:37 »

Nach Vollzug der Schlußverteilung gehst du in die Wohlverhaltensphase und nach den etwas mehr als 3 Jahren ist der Spuk dann vorbei  :biggrin:

Du musst in dieser Zeit deine Obliegenheiten erfüllen.

Meiner Meinung nach ist es kein Problem, die Arbeitsstelle zu kündigen, aber bedenke, das du dich um Arbeit bemühen musst, das ist eine Obliegenheit die du erfüllen musst !

Das musst du auch dem TH gegenüber nachweisen, wie z.B. die Bewerbungen.

Bemühst du dich nicht, kann dies ein Versagungsgrund deiner RSB sein.
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MollRops

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Re: Ein paar Fragen zum Ablauf
« Antwort #2 am: 03. Mai 2011, 12:17:58 »

Danke für die Antwort!

Ich suche ja nach einer anderen Stelle, ich bewerbe mich intensiv hoch 10. Ich bin momentan krank geschrieben, hatte einen Hörsturz. Nur deswegen habe ich Zeit, mich zu bewerben, denn obwohl ich nur eine 30 Stunden Stelle habe, bin ich oft mehr als 50 Stunden im Büro.

Ich hoffe ja drauf, dass sich in den nächsten Tagen was ergibt, sieht ja super gut auf dem Arbeitsmarkt aus. Blos sobald ich wieder gesund bin, werd ich dann wieder keine Zeit für Gespräche haben und ich weiß nicht, wie lange mein Arzt mich da noch stützt. Deswegen die Frage, wie es denn mit einer Kündigung ausschaut, denn momentan bring ich ja eh nix in die Insolvenz ein - schaue nun aber explizit nach Stellen, die dann etwas Pfändungsbetrag überhaben.
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Der_Alte

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Re: Ein paar Fragen zum Ablauf
« Antwort #3 am: 03. Mai 2011, 13:18:50 »

Die Obliegenheit besagt, dass man sich, wenn man keine Arbeitsstelle hat, sich um eine solche bemühen muss. Es kann auch verlangt werden, dass, sofern nicht Kinderbetreuung pp. dagegen sprechen, eine Vollzeitstelle gesucht werden muss.

Es ist aber niemand gezwungen eine Arbeitsstelle zu behalten, die nicht zumutbar ist. Wegen einer Kündigung kann kein Versagensantrag gestellt werden. Allerdings muss man sich dann sofort intensiv um eine passende Vollzeitstelle bewerben. Und es reicht nicht, nur ein oder zwei Bewerbungen abzusenden. Es bewährt sich, täglich in Zeitungen der Umgebung (Stellenanzeigen sind oftmals online lesbar) und einschlägigen Stellenportalen zu informieren und auch darüber "Buch" zu führen, was an Angeboten vorhanden war und in welchen Fällen eine Bewerbung übersandt wurde. Von allen Bewerbungen das Anschreiben und die Antworten ggf. in Kopie in einen Ordner, um einen Nachweis führen zu können, dass die Bemühungen stattgefunden haben.

Mit solchen einem Nachweis kann man, falls ein Gläubiger Versagensantrag stellt, entsprechend dem Gericht das intensive Bemühen um eine Arbeitsstelle darstellen.
Diese Unterlagen bis zur Rechtskraft der RSB, als mindestens ein Jahr danach, aufbewahren.

Und nicht vergessen, den Treuhänder übber die Kündigung zu informieren und evtl. auch eine Begründung beifügen und dann über die laufenden Bemühungen der Arbeitsstellensuche auf dem Laufenden zu halten. Man kann ihm z.B. einmal im Monat eine Liste mit den Bewerbungen und, so es schon feststeht, dem Absagedatum übersenden.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie schon bald eine angenehme Arbeit finden.
« Letzte Änderung: 03. Mai 2011, 13:21:31 von Der_Alte »
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MollRops

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Re: Ein paar Fragen zum Ablauf
« Antwort #4 am: 03. Mai 2011, 13:40:26 »

Oh, das klingt alles sehr gut.

Ich habe einen 3 Jahre alten Sohn im Kindergarten. Der Kleine ist 40 Stunden in der Woche betreut, muss man ja rechnen, dass man bei einer VZ Stelle eigentlich immer 45 Stunden arbeitet (1 h Mittagspause) und ne Anfahrt von zwei Mal einer halben Stunde pro Tag musste auch noch eingerechnet werden.

Hörte sich alles ganz gut an, 30 Stunden - passt. Doch nun kam der AG an und meinte, ich müsse Schichten - und zwar so genannte "Randschichten". Entweder ab 7 Uhr (KiGa macht aber erst um 7 Uhr auf) oder bis 20 Uhr, wobei hier schon ab Juni eine Erweiterung auf 22 Uhr angesagt ist. Bisher gab es durch meinen Ehemann, meinen Schwiegervater oder unseren Nachbarn immer jemanden, der den Kleinen holen konnte - doch ganz ehrlich - diesen Spagat schaffen wir spätestens in der Urlaubszeit im Sommer nicht mehr - mein Mann als Hauptverdiener muss dann auch viel verreisen und ich finde nicht, dass es Sinn der Sache ist, beim Kind auf andauernd wechselnde Fremdbetreuer zurückgreifen zu müssen.

Und dann diese Überstunden - ich komm echt auf 50 Stunden in der Woche (wenn ich Spätdienst habe, werd ich immer ab 9 Uhr einbestellt - Kind is ja dann eh im KiGa  :fuchsteufelswild:) - laufe aber mit einem Gehalt von 701 Euro da raus. Ungelogen, das ist die Überweisung, die ich monatlich habe.

Na ja, ich werd mir mal ausrechnen, wann ich meinen letzten Tag habe, wenn ich auf 1.6. raus will. Durch Überstunden und Urlaub dürfte der ja nicht mehr allzu lang hin sein...


Ach so - und Nachtrag:
Momentan bin ich aktuell an einer Stelle dran, die feste Arbeitszeiten hat. Ich könnte meinen Sohn jeden Morgen zum KiGa bringen und dann würde ich VZ arbeiten, bekäme dann aber vom KiGa eine Spätbetreuung angeboten, da ich den Kleinen dann eine halbe Stunde nach KiGa Schluss holen könnte. Das bieten die aber nur an, wenn man alleinerziehend ist oder beide Eltern VZ arbeiten - was grad mein Ziel ist.
« Letzte Änderung: 03. Mai 2011, 13:43:40 von MollRops »
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