Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ultikulti2012 am 19. Februar 2012, 14:48:48

Titel: Einbehaltense Steuerrückerstattung
Beitrag von: ultikulti2012 am 19. Februar 2012, 14:48:48
Hallo Ich habe eine frage

Ich habe im Dezember meine Antrag auf das eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht abgegeben.
Das Insolvenzverfahren wurde am 2.02.2012 eröffnet.
Im Januar habe ich dazu meine Steuererklärung abgegeben.

Nun habe ich erfahren das mein Teuerhändler einfach meine Erstattung einkassiert.

Ich weis von meinen Eltern das die für das zurückfolgende Jahr ihr Steuer behalten durften.

Nun würde ich gerne wissen ob ich die Steuer behalten kann oder ob die wirklich in die Insolvenzmasse fliesen
Titel: Re: Einbehaltense Steuerrückerstattung
Beitrag von: Insoman am 19. Februar 2012, 15:27:15
Die Erstattungen, die für die Zeiträume bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens (=Beginn der Wohlverhaltensphase) gezahlt werden, gehören zur Masse. :sad:
Titel: Re: Einbehaltense Steuerrückerstattung
Beitrag von: ultikulti2012 am 19. Februar 2012, 15:47:22
also habe ich keine chance dagegen was zu tun ?

toll hätte ich das gewusst hätte ich mir noch paar monate zeit gelassen