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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eine Frage  (Gelesen 3778 mal)

hakko26

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Eine Frage
« am: 06. August 2007, 11:01:41 »

Hallo Leute bin neu hier soweit wie ich die seite gesehen habe gefiel sie mir hoffentlich kann mir jemand hier helfen.
Meine Frau und ich saßen dank den unseriösen Internet Anbietern tief in den Schuldensumpf nun ja aufjedenfall haben wir privat insolvenz beantragt seid dem Beschluss vom 11. 04. 2007 ist die Restschuldbefreiung am laufen wir hatten bei vielen gläubigern verbindlichkeiten nun tauchen immernoch manchmal schreiben die vor der zeit des antrages waren wie muss ich die handhaben bzw.  was passiert mit den gläubigern die nicht in dieser bestimmten tabelle vom amtsgericht sind?
danke schon im vorraus auf eure antwort
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Feuerwald

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Re: Eine Frage
« Antwort #1 am: 06. August 2007, 11:30:41 »

... seid dem Beschluss vom 11. 04. 2007 ist die Restschuldbefreiung am laufen ...

Ok, Sie haben beide jeweils ein eigenständiges Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt, das eröffnet wurde und nach Ankündigung der Restschuldbefreiung (Schlusstermin) aufgehoben wurde ?

Es ist nicht ganz ersichtlich, um welchen Beschluss es sich handelt. Da jeder ein eigenes Insolvenzverfahren durchlaufen muss, müsste man wissen, in welcher Phase es sich derzeit befindet.

- Noch im eröffneten Insolvenzverfahren
- oder in der sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ?

Ich v e r m u t e jedoch,  das Insolvenzverfahren wurde nach dem Schlusstermin und nach Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben ? Falls ja, 

dann gilt für Insolvenzgläubiger, auch für solche, die aus welchen Gründen auch immer keine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, folgendes:

- Ein Nachmeldung ist wirkungslos
- Eine Berücksichtigung bei der Verteilung des Insolvenzmasse kann nicht mehr erfolgen
- Es gilt dennoch das allgemeine Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger
- Die Forderungen werden von der Restschuldbefreiung erfasst.

Sollten weitere Insolvenzgläubiger aus zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auftauchen, würde ich Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Kopie (!) übersenden und auf § 294 Abs. 1 InsO (= Vollstreckungsverbot) sowie auf § 301 Abs. 1 InsO (= Wirkung der Restschuldbefreiung) verweisen.

Sollte das Insolvenzverfahren jedoch noch laufen und diese Insolvenzgläubiger nicht im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis stehen, das zusammen mit dem Eröffnungsantrag eingereicht wurde (gemeint ist hier  n i c h  t  die Insolvenztabelle), müsste im Verbraucherinsolvenzverfahren das weitere Vorgehen abgewogen werden (Problem ist dann der § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO).

Gruss
Feuerwald

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hakko26

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Re: Eine Frage
« Antwort #2 am: 06. August 2007, 12:34:27 »

also bei der bekanntmachen auf der website insolventbekanntmachungen.de steht folgendes

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen


 

des XXX YYY

ist dem Schuldner durch Beschluss vom 11. 04. 2007 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO).  Treuhänder nach § 291 Abs.  2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt

das heisst doch das ich in der restschuldbefreiung bin oder?


edit by jafern: Namen aus Sicherheitsgründen entfernt  :wink:
« Letzte Änderung: 28. April 2008, 08:12:02 von jafern »
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Feuerwald

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Re: Eine Frage
« Antwort #3 am: 06. August 2007, 13:10:04 »

ja,
dann ist der Schlusstermin durch,
die RSB wurde angekündigt
es müsste noch eine Aufhebungsbeschluss geben

Solten sich nun Insolvenzgläubiger melden, die es im Insolvenzverfahen versäumt haben Forderungen anzumelden, haben die wie geschrieben Pech. Diese Forderungen werden auch von der RSB erfasst. Zwangsvollstreckung ist nicht zulässig.

Was aber zulässig sein kann, wäre eine Titulierung, sprich Mahn-/Vollstreckungsbescheid.

"haben wir privat insolvenz beantragt"

Da es kein gemeinsames Ehegatten-Verfahren gibt, bleibt die Frage offen, ob das zweite Verfahren auch bereits aufgehoben wurde ? Oder hat Ihre Frau kein eigenes Insolvenzverfahren beantragt ?

Gruss
Feuerwald
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hakko26

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Re: Eine Frage
« Antwort #4 am: 06. August 2007, 20:48:08 »

doch bei ihr haben wir genau das gleiche stadium ihres ist sogar ca 40 tage schneller durchgekommen :)
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hakko26

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Re: Eine Frage
« Antwort #5 am: 06. August 2007, 20:49:23 »

welches datum ist eigentlich relevant für mich und gläubiger der erste antrag oder ab dem datum des insolvenzbeschlusses?
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Feuerwald

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Re: Eine Frage
« Antwort #6 am: 06. August 2007, 21:57:15 »

Öhm,

Sie meinen wann ein Gläubiger ein Insolvenzgläubiger ist ?

§ 38 InsO - Begriff der Insolvenzgläubiger

Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).
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hakko26

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Re: Eine Frage
« Antwort #7 am: 07. August 2007, 11:24:08 »

ich meinte eher ich meine wir haben das über einen anwalt laufen lassen der antrag wurde gestellt und ich wusste noch zu dem zeitpunkt das noch zwei kleine verbindlichkeiten da sind ich meine was ist mit denen die noch vor bzw nach dem antrag gestellt wordenen verbindlichkeiten verstehen sie was ich meine sagen wir mal 01. 05. 05 waren wir beim anwalt und haben das ganze zum rollen gebracht und irgendwann meine ich september oktober bekamen wir das erste schreiben vom amtsgericht sprich wegen treuhänder was ist in diesem zeitraum?
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paps

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Re: Eine Frage
« Antwort #8 am: 07. August 2007, 20:55:18 »

Alle Forderungen, die bis zum Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der gerichtlichen Eröffnung des Verfahrens  entstehen fallen unter die RSB.

Jedoch besteht bei den Forderungen die im Zeitraum der aktiven Vorbereitung der Insolvenz wissentlich (vorsätzlich) eingegangen wurden die Gefahr, dass der Gläubiger  diese als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anmeldet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Feuerwald

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Re: Eine Frage
« Antwort #9 am: 07. August 2007, 22:25:59 »

" begangene unerlaubte Handlung anmeldet "

ja, da aber das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und keine Anmeldung erfolgte, geht das nun auch nicht mehr.

Gruss
Feuerwald
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Re: Eine Frage
« Antwort #10 am: 07. August 2007, 23:46:47 »

stüüüümmt  :whistle:
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hakko26

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Re: Eine Frage
« Antwort #11 am: 08. August 2007, 02:19:37 »

alles klar leute vielen dank für die schnellen und sehr behilflichen informationen dank euch bin ich einbischen schlauer geworden:)
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