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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?  (Gelesen 3860 mal)

Gramlin

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Hallo,

in meinem Umfeld gibt es nun einen Fall das die Privatinsolvenz abgeschlossen ist.
Wärend der Insolvenz hat sich ein Gläubiger jedoch bei der Renten-/Lebensversicherung des Schuldners vormerken lassen. Da der Schuldner diese Versicherung jedoch schon vor der Insolvenz unwiederruflich an sein Kind abgetreten hat stellt sich mir nun die Frage...wie verhält sich das in diesem Fall mit dieser Versicherung?
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paps

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #1 am: 13. Mai 2013, 19:37:37 »

Zunächst ist unklar, was mit "vormerken" gemeint ist.
Rechtliche Ansprüche können durch den Gläubiger nur aus einer wirksamen, von beiden Seiten unterschriebene Abtretung erfolgen.

Auf welcher Grundlage wurde die Versicherung an das Kind abgetreten?  Bezugsrecht oder tatsächlich Abtretung?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Gramlin

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #2 am: 14. Mai 2013, 08:01:35 »

Hallo Paps,

in der Versicherung wurde bei der Eröffnung im Erlebens- und Sterbensfall das Kind als Bezugsberechtigte Person eingetragen...da war es noch widerruflich.
Inzwischen wurde dies von widerruflich auf unwiderruflich geändert.
Eine vorzeitige Auszahlung war damals jedoch nicht möglich da die Versicherung mitteilte, ein Gläubiger habe sich dort irgendwo eintragen lassen und eine Auszahlung an das Kind wäre daher nicht möglich.

Sind die Ansprüche des Gläubigers an dieser Versicherung denn auch nach dem Abschluss der Insolvenz aufrecht zu erhalten?

Ich danke Euch für jeden Tip!
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paps

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #3 am: 14. Mai 2013, 20:17:16 »

wenn die Eintragung (Abtretung) auf Grundlage einer gültigen Erklärung erfolgte, die vor Eröffnung der Inso zustande kam, besteht ein größeres Problem. Diese Abtretungserklärung besteht auch über die RSB hinweg. Hier müßte der GL auf sein Sicherungsrecht verzichten.

Dass die Abtretungsrechte ohne gültigen Vertrag eingetragen wurden, halte ich persönlich für unwahrscheinlich. Der Versicherer  prüft soetwas im Normalfall.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Gramlin

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #4 am: 16. Mai 2013, 12:45:35 »

So, wieder ein paar Infos:

Im März 1998 wurde von der Versicherung bestätigt das das Kind die Bezugsberechtigte Person sei.
Im Juli 2000 wurde dann ein Schreiben geschickt, dass ein Gläubiger bezugsberechtigt sei.
Darf der Versicherer dies ohne Zustimmung tun?
Das Insolvenzverfahren wurde erst 2007 eröffnet, der Gläubiger wurde in diesem Zuge angeschrieben.
Ob dieser Gläubiger bei der Eröffnung des Verfahrens seine Ansprüche geltend gemacht hat weiß ich aber derzeit leider nicht.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2013, 14:37:58 von Gramlin »
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paps

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #5 am: 16. Mai 2013, 18:29:17 »

Wenn der GL eine gültige Abtretungserklärung vorgelegt hat, ist dieses Vorgehen normal. Da die Versicherung ja für den Zahlungsausfall eines anderen Vertrages abgetreten wurde.

Geprüft werden müsste nun, ob diese Abtretung zeitlich vor oder nach dem uwB war.
War die Abtretung davor, tzritt das uwB zurück.
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Gramlin

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #6 am: 17. Mai 2013, 08:55:05 »

OK.
Was ist denn uwB?
Muss eine Abtretungserklärung nicht vom Schuldner unterzeichnet werden?
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Insokalle

Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #7 am: 17. Mai 2013, 11:23:53 »

uwB wird das unwiderrufliche Bezugsrecht sein.

Eine Abtretung ist ein Vertrag, der meist schriftlich geschlossen wird. Die Einräumung eines Bezugsrechts ist keine Abtretung.

Immer noch unklar ist, was das bedeuten soll, "ein Gläubiger habe sich irgendwo eintragen lassen". Damit kann man nichts anfangen. Pfändung oder wat? Klären Sie doch zunächst mal die Sachlage auf.
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Gramlin

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #8 am: 17. Mai 2013, 11:29:35 »

Der Schuldner hat keine Abtretung unterschrieben.

Es wurde von der Versicherung lediglich ein Schreiben geschickt das der Gläubiger (eine Bank) bezugsberechtigt wäre und nicht, wie zwei Jahre zuvor bestätigt, das Kind.

Ist das ohne Zustimmung des Schuldners denn überhaupt möglich?

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paps

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Re: Abschluss der Insolvenz, Freigabe von Lebens-/Rentenversicherung?
« Antwort #9 am: 17. Mai 2013, 22:16:28 »

Wurde denn irgend wann mal dieser Vertrag als Sicherheit für einen Kredit gegeben.
Das wäre die einzig denkbare Möglichkeit.
Bei Nichterfüllung der Verbindlichkeit legt die Bank dann die stille Abtretung offen.
Das Einverständnis dazu hat der Schuldner bei Unterzeichnung des (z.B.) Kreditvertrages gegeben.

Möglich wäre auch, dass im Rahmen einer EV der Vertrag bekannt wurde und der Gläubiger dann den Rückkaufswert pfändet.

Dann müßte rechtlich geprüft werden, ob das uwB nicht doch Bestand hat.
Ein Bezugsrecht kann im Übrigen immer nur vom Versicherungsnehmer geändert werden.
Das uwB sogar nur mit Zustimmung des Begünstigten.
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 22:18:13 von paps »
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