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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eine Neuer Tag ein neues Tief was jetzt?????  (Gelesen 1962 mal)

Evelknevel

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Eine Neuer Tag ein neues Tief was jetzt?????
« am: 16. November 2011, 00:24:44 »

Hallo

Bei meiner Schwiegermutter sieht es so aus:

Ca -60000Euro aus Hausverkauf (Hausbank)
Ca -10000Euro aus Zusatz Krediten (Citibank)
Ca -15000Euro aus Autokredit (Hausbank)
Ca -900 Euro Storm
Ca -800 Euro Gas
ca -1500 Euro Dispo
Ca -5000 Euro Sonstigen
Ca -10000 Euro bei Mir und meiner Frau
Ca -1500 Euro Anwälte
Ihr netto Einkommen ca 1700Euro Netto

Versicherungen hat sie keine alle haben ihr gekündigt außer KFZ.
Noch keine EV (noch weil wir immer den Kopf hinhalten und zahlen)

Ihr einziger Besitz ist das Finanzierte Auto sonst nichts aber wirklich nichts an Wert und 0 Rücklagen wirklich 0.

Da sie es auf keinen Fall schaffen kann alles zurück zu zahlen möchte sie jetzt Insolvenz beantragen.

1.Was passiert jetzt mit dem Auto wenn sie es verkauft?
Bei einem Verkauf wird der Kredit nicht vollständig abgedeckt geht die Restsumme dann in die Insolvenz ein?

2.Sie braucht ein Auto um zur Arbeit zu kommen.
Wenn wir ihr ein kleines 2500Euro Auto kaufen darf sie das dann haben oder nicht?

3.Werden die Kosten für das Verfahren wirklich auf die Pfändungsgrenze angerechnet?
Der Anwalt hat ihr gesagt die 200Euro pro Monat für ihn würden dem Freibetrag angerechnet.
„Die 200 Euro bekommt halt er und nicht die Gläubiger“



Versteht mich nicht falsch ich mag die Frau echt aber sie ist sehr Leichtgläubig und findet immer die Leute die sie ausnehmen und wir zahlen die Zeche für Sie.Wie bekommen wir die Sachen möglichst günstig über die Bühne da wie wir befürchten wieder wir die Zeche zahlen.
Wir löhnen schon seit 10 Jahren für sie immer wieder und es wird immer schlimmer.
Wir sind jetzt beide 30 Jahre alt und wollen nimmer für Ihre Dummheit zahlen.

Da wir bald unsere 2 Kinder erwarten und immer hart für alles gearbeitet haben wollen wir endlich Ruhe haben und unser Leben leben.

Leider kommt hinzu das wir alles immer erst erfahren wenn es zuspät ist und alles unterschrieben ist.Immer wieder werden Fakten schön gelogen
und verheimlicht.
Darum wende ich mich hier an euch und hoffe auf ein paar ehrliche Antworten.

Danke

Evel
Gespeichert
 

Der_Alte

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Re: Eine Neuer Tag ein neues Tief was jetzt?????
« Antwort #1 am: 16. November 2011, 10:09:12 »

Hallo

erst einmal die beruhigende Nachricht:

Alle aufgelisteten Forderungen sind Insolvenzforderungen, auch die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten.

Das Fahrzeug sollte man verkaufen, die meisten Banken machen mit, wenn das Fahrzeug unter Wert verkauft wird. Die Restforderung geht ebenfalls in die Insolvenz ein.

Suchen Sie für Ihre Schwiegermutter eine öffentliche Beratungsstelle, denn dort wird nicht nur de Insolvenz vorbereitet, sondern auch Schuldnerberatung hinsichtlich des bisherigen und des zukünftigen Umgangs mit Gledmitteln betrieben. Da dort mitunter lange Wartezeiten sind kann manauch einen Anwalt beauftragen, der sich allerdings nur um die Insolvenz kümmern wird. Der Preis dafür sollte vorher schriftlich vereinbart werden. Läßt sich der Anwalt darauf nicht ein beenden Sie das Mandat.
Ich denke, der Weg über die Schuldnerberatung könnte aus psychologischen Gründen besser sein, um Ihrer Schwiegermutter den Umfang des Desasters vor Augen zu führen.

Sie soll unverzüglich die Ratenzahlungen einstellen, um ausreichend Geld zum Leben zu haben. Auch diesen Druck wird sie aushalten müssen. Der Schuldnerberater wird ihr auch keinen anderen Rat geben.
Zukünftig wird Ihre Schwiegermutter mit etwas mehr als 1000 € im Monat auskommen müssen, auch darauf sollten Sie sie vorbereiten.

Ein Fahrzeug für die Schwiegermutter sollten Sie Ihr nicht schenken, sondern ausschließlich auf Ihren Namen oder den Ihrer Frau kaufen und zulassen. Versicherungsnehmer kann sicher die Schwiegermutter bleiben. Machen Sie mit ihr einen Nutzungsvertrag. Damit ist das Fahrzeug insolvenzsicher.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Eine Neuer Tag ein neues Tief was jetzt?????
« Antwort #2 am: 16. November 2011, 11:22:56 »



3.Werden die Kosten für das Verfahren wirklich auf die Pfändungsgrenze angerechnet?

-> die Kosten des Insolvenzverfahrens werden auf Antrag gestundet und von der Insolvenzmasse bzw. den pfändbaren Beträge vorrangig bereinigt. Dies umfasst aber nicht die Kosten einer Insolvenzberatung (bspw. Durchführung des AEV sowie Hilfe bei der Antragstellung)


Der Anwalt hat ihr gesagt die 200Euro pro Monat für ihn würden dem Freibetrag angerechnet. „Die 200 Euro bekommt halt er und nicht die Gläubiger“


-> was auch immer das bedeuten soll, es ist nicht zu verstehen. Was ist das für ein  Anwalt, der 200 Euro monatlich (wie lange?) für eine Leistung (Insolvenzberatung?) berechnet und wie sollen diese 200 Euro "auf die Pfändungsgrenze angerechnet" werden?





 
Gespeichert
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