Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cn77 am 12. Dezember 2013, 11:59:19
-
hallo,
kurz zu den eckdaten meiner regelinsolvenz
gläubiger 15
schulden 40.000 €
eröffnung war bei mir im mai 2012
bis dato hat der iv ca. 25.000 einbehalten
nun meine frage... wie hoch werden ca. die kosten die der insolvenzverwalter noch aufschlägt und die gerichtskosten. nach einem telefonat mit meiner ansprechpartnerin wurde mir gesagt, dass die insolvenz voraussichtlich die volle laufzeit benötigt! warum denn bitte das?
wird man bestraft das man monatlich über 1000 euro an seinen schulden bezahlt und darf dazu noch mehr an verwaltungsgebühren bezahlen?
lg
-
Die Kosten des IV werden nach der InsVV abgerechnet. Danach stehen dem IV im Regelinsolvenzverfahren von dem Betrag von 25.000 € Masse 40 % als Vergütung zu. Dazu kommen noch Gerichtskosten. Alles das wird zunächst von der vorhandenen Masse einbehalten bevor der Rest an die Gläubiger ausgeschüttet wird.
Um alle Gläubiger zu befriedigen müssen als so etwa 70 - 80 T€ zusammenkommen. Damit ist die Auskunft wohl erklärlich, dass es die ganzen 6 Jahre dauern wird.
-
das erklärt wahrlich die volle laufzeit :thumbup: besten dank für deine antwort.
da zahlt man also ca. das doppelte seiner schulden... dafür das der iv einmal im jahr die gläubiger bedient kassiert er schön ab :wow:
bestätigt mich in meiner wahl die laufende insolvenz abzubrechen.... da wird ein schuldner mehr als verarscht :fuchsteufelswild:
-
Sicherlich stand zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages (noch) nicht fest, dass die Schulden monatlich mit gut 1.000€ hätten abgetragen werden können, sodass die Insolvenz vermeidbar gewesen wäre.
-
hallo,
so traurig es auch klingt... es stand fest das ich ein relativ hohes einkommen habe! :cool:
vor meiner insolvenz war mein jetziger iv sogar der anwalt der mich kostenpflichtig beraten hat! :coffee:
-
vor meiner insolvenz war mein jetziger iv sogar der anwalt der mich kostenpflichtig beraten hat! :coffee:
Wieso das ?
Das hätte ich aber wegen Befangenheit abgelehnt.
Oder hat der sich selbst im Insolvenzantrag vorgeschlagen ?
Ich meine der hat ja im Beratungsgespräch auch vertrauliche Informationen.
Meiner Meinung nach kann er so sein Amt nicht neutral wahrnehmen wegen Vertretung widerstreitender Interessen. :nono:
-
das erklärt wahrlich die volle laufzeit :thumbup: besten dank für deine antwort.
da zahlt man also ca. das doppelte seiner schulden... dafür das der iv einmal im jahr die gläubiger bedient kassiert er schön ab :wow:
bestätigt mich in meiner wahl die laufende insolvenz abzubrechen.... da wird ein schuldner mehr als verarscht :fuchsteufelswild:
Klingt nach einem brutalen Fall. Fairerweise muss man aber auch dagegen halten, dass in einem aussergerichtlichen Verfahren wohl auch noch Zinsen und Anwaltskosten hinzugekommen wären, die nicht unerheblich gewesen wären. Bei der nüchternen Betrachtung der Zahlen ist der Zinseffekt aussen vor. Die Kosten für den TH sind tatsächlich mit 40% sehr hoch.
Wenn das alles klar war, wäre eine aussergerichtliche Einigung deutlich günstiger geworden und hätte quasi den gleichen Effekt erzielt, nur diskreter und schneller.
-
Der Anwalt darf die IV nicht übernehmen, wenn er vorher beratend tätig war! Ist mir aber auch passiert (dann habe ich auch kapiert, warum mein Antrag nicht direkt von der Kanzlei gestellt wurde, sondern ich eine neutrale Word-Datei auf CD bekommen habe und der bar zu entrichtende Rechnungsbetrag dafür von einem angestellten Anwalt der Kanzlei "privat" quittiert wurde)!
Siehe auch hier (Punkt 403) http://books.google.de/books?id=sZNjaU4i71oC&pg=PA70&lpg=PA70&dq=darf+insolvenzanwalt+auch+verwaltung+%C3%BCbernehmen&source=bl&ots=FJ7bKLnWMJ&sig=9pT-s74dDFRYeqMza_MvNY8S08c&hl=de&ei=trNHTZLBHMieOpTv_IIF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=10&ved=0CGEQ6AEwCQ#v=onepage&q&f=false
Nun; mach was draus!
-
Der Anwalt darf die IV nicht übernehmen, wenn er vorher beratend tätig war! Ist mir aber auch passiert (dann habe ich auch kapiert, warum mein Antrag nicht direkt von der Kanzlei gestellt wurde, sondern ich eine neutrale Word-Datei auf CD bekommen habe und der bar zu entrichtende Rechnungsbetrag dafür von einem angestellten Anwalt der Kanzlei "privat" quittiert wurde)!
Siehe auch hier (Punkt 403) http://books.google.de/books?id=sZNjaU4i71oC&pg=PA70&lpg=PA70&dq=darf+insolvenzanwalt+auch+verwaltung+%C3%BCbernehmen&source=bl&ots=FJ7bKLnWMJ&sig=9pT-s74dDFRYeqMza_MvNY8S08c&hl=de&ei=trNHTZLBHMieOpTv_IIF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=10&ved=0CGEQ6AEwCQ#v=onepage&q&f=false
Nun; mach was draus!
Ich finde es wirklich krank, da entwickeln REA mehr kriminelle Energie wie ein Bankräuber und es wird nicht verfolgt, vermutlich ist es noch gewollt. Der unterschied zwischen dem REA und dem Bankräuber ist der das sie den Bankräuber einsperren...oder will mir einer sagen das die Kanzlei das nicht gewusst hat? Wie war das mit den Zitronenfaltern?
gruß von HausH