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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?  (Gelesen 5374 mal)

Hester

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Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« am: 01. Juli 2010, 22:46:35 »

Hallo,

mein tag war heute echt klasse. Leider im Negativen.
Hatte heute meinen ersten Termin bei der Caritas. Und die wissen nicht welche Insolvenzart für mich richtig ist.
War von 2002 bis 2008 selbständig. Eigendlich mehr so eine Scheinselbständigkeit nach §84. 98% meiner Schulden fallen in diese Zeit. Allerdings sind fast 90% dieser Schulden Arztforderungen. Ich war privat versichert und meine Bank hat die Kostenerstattung immer fürs überzogende Erstkonto genommen. So konnte ich nicht bezahlen.
Der Rest ist mein Steuerberater und ein Anwalt (Privatsache), Handyanbieter und ein Versandhaus sowie 2 Privatpersonen. Meine Frage: Regel oder Privatinsolvenz ?
Ich habe seit etwa 4 Jahren keine Schulden mehr gemacht. Nun mußte ich zum Zahnarzt. Ist ein langjähriger Bekannter/Freund meiner Schwiegerfamilie. Er wußte das ich schon lange Arbeitsuchend war zu diesem Zeitpunkt .
Habe mich dann aber von ihm zu einer Zahnsanierung überreden lassen. Mein Mann wollte das dann bezahlen . Zwischen den 1. und 2. Termin hat er dann gesagt das die verrechnungsstelle  angerufen und ihm von meiner super schlechten Schufas erzählt hat. Mein Mann sagte ihm das er das bezahlt. Jetzt wurde er aber arbeitslos und der Arzt hat uns auf die bitte der ratenzahlung seinen Anwalt auf den Hals gehetzt. Ging auch recht zügig mit der GV. Die hat Ihn dann von meiner EV berichtet, was er aber schon gewußt hat. Nun will er mir ein Strafverfahren wegen Eingehungsbertrug anhängen. Kann mir jemand helfen ? Ich weiß nicht was ich da machen soll . Vielen Dank! VG Iris
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Hester

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #1 am: 01. Juli 2010, 22:58:29 »

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Die von der Caritas wollen für eine regelinsolvenz 300-500 Euro haben. Puh da muss ich mal sehen wie ich das hin kriege.
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten. Aber ich werde mich mal erkundigen ob ich irgendwoher einen Zuschuss oder so bekomme.
Vielen Dank !
VG Iris
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Maurice Garin

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #2 am: 02. Juli 2010, 09:16:43 »

Allerdings sind fast 90% dieser Schulden Arztforderungen. Ich war privat versichert und meine Bank hat die Kostenerstattung immer fürs überzogende Erstkonto genommen. So konnte ich nicht bezahlen.
Der Rest ist mein Steuerberater und ein Anwalt (Privatsache), Handyanbieter und ein Versandhaus sowie 2 Privatpersonen. Meine Frage: Regel oder Privatinsolvenz ?
Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (ausstehende Löhne, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuern) scheinen Sie - wohl schon mangels Angestellter - nicht zu haben.

Da Sie die selbständige Tätigkeit schon eingestellt haben, kommt es für die Verfahrensart somit darauf an, wieviele Gläubiger Sie insgesamt haben. Sind das mehr als 19, dann Regelinsolvenz, ansonsten Verbraucherinsolvenz.

Ob das seinerseits eine echte, oder eine Scheinselbständigkeit war, ist erstmal egal. Zählt als Selbständig. Ausnahme wäre nur, wenn die Scheinselbständigkeit  rechtskräftig festgestellt wäre, was wohl nicht der Fall ist.
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Fallera

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #3 am: 02. Juli 2010, 09:29:21 »

Stimme Murice Garin zu!

Natürlich nur Regelinsolvenz bei mehr als 19 Gläubigern oder forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
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Hester

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #4 am: 02. Juli 2010, 10:08:57 »

Hallo, danke für die Antworten.
Ja habe über 19 Gläubiger. 23 Stück.
Bin total entnervt. Die Dame von der Cartias rief vorhin an und sagte mir das sie für meiner Stadt nicht zuständig sind. Ist doch ein Kreis ?
Jedenfalls muß ich an eine andere Zweigstelle der Caritas und da hab ich schon zig mal angerufen der Mann der das macht ich ständig krank. Wollen sich überlegen ob sie eine Ausnahme machen sagte aber auch falls Regelinsolvenz wohl eher nicht. Und weiter geht die Suche . Werde mal die AWO anrufen.
Die Dame hat mir gesagt wegen den Gerichtskosten 1500 Euro soll ich währned der Insolvenz 20 Euro abstottern dann wäre ich am Ende der Insolvenz damit fertig. Geht das überhaupt ? Ich dachte ich darf nichts zahlen in der Zeit.
Desweiteren meinte Sie das wenn ich mit meinem LG zusammen ziehe muß er sein Gehalt offen legen. Warum das denn ? Was hat er damit zutun ? Vorallem wenn ich mit ihm zusammen ziehe lebe ich ja in Trennung von meinem Nochehemann. Muß der dann auch alles offen legen ?


VG Iris
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Fallera

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #5 am: 02. Juli 2010, 10:12:38 »

Dann Regelinsolvenzverfahren.

WEnn die Gerichtskosten nach Eröffnung entstehen sind es Neuschulden! Die müssen natürlich beglichen werden. Vor Eröffnung wären es Inso Forderungen.

Warum sollte Ihr LG sein Gehalt offenlegen? Das Gehalt des Partners spielt wenn überhaupt nur eine Rolle bei der bestimmung von Unterhaltsberechtigten Personen.

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Hester

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #6 am: 02. Juli 2010, 10:55:25 »

Hallo,

ja ich dachte das auch wenn wir z.b. ein Kind hätten. Aber das ist ja noch nicht der Fall. Bei meinem Nochmann kann ich es ja noch nachvollziehen wegen Unterhalt ect.
Meine Schulden sind bis auf den Arzt der mir jetzt Eingehungsbetrug vorwirft allesamt vor der Ehe entstanden. Könnte der Arzt auch an meinen Mann heran treten und von  ihm Geld verlangen? Wir haben keinen Ehevertrag also Gütergemeinschaft. Mein Mann wartet nur so darauf das er geld von ihm haben will. Er findet es unter aller Kanone jahrelange Freundschaft und statt Ratengebot von 100 Euro annehmen ( Gesamt  etwa 950) sofort Anwalt. Hätte er es angenommen hätte er schon 600 Euro bekommen in der Zeit . So ein Idiot
VG Iris
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Fallera

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #7 am: 02. Juli 2010, 10:56:44 »

Nein, auch in einer Ehe haftet man nur für Schulden/Verträge die man gemeinsam begangen bzw. unterschrieben hat.
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Insokalle

Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #8 am: 02. Juli 2010, 10:57:11 »

Ich vermute, es geht um die Gerichtskosten als Verfahrenskosten. Dafür stellt man einen Stundungsantrag.

Der mögliche Eingehungsbetrug gehört zum Strafverteidiger und nicht in ein Forum.
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Hester

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #9 am: 02. Juli 2010, 11:06:30 »

Hallo, vielen dank für die Antworten und Hilfe. Da fühlt man sich nicht mehr so allein gelassen mit dieser komplizierten Sache. Ich möchte die Anglegenheit Insolvenz endlich hinter mich bringen. Habe jetzt einen super tollen Job und einen tollen Menschen an meiner Seite. Kann doch noch Kinder bekommen ( mein Mann ist zeugungsunfähig , daran auch Ehe Kaputt gegangen) und mein Leben geht wieder in die richtige Richtung. Meine Krankheit weswegen ich so verschuldet bin habe ich ausgestanden. Ich möchte jetzt endlich reinen Tisch. Und mit der Insolvenz steht einem fast perfektem Neustart nichts mehr im Wege.

Vielen Dank
VG Iris
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Insokalle

Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #10 am: 02. Juli 2010, 11:16:27 »

Nein, auch in einer Ehe haftet man nur für Schulden/Verträge die man gemeinsam begangen bzw. unterschrieben hat.

Obacht:
In einer Gütergemeinschaft gibt es eine persönliche Haftung für Gesamtgutverbindlichkeiten, § 1437 BGB. Das ist ein Grund, der diesen an sich seltenen Güterstand so problematisch macht. Einzelheiten wären ggf. zu prüfen.

Das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft ist sogar insolvenzfähig, § 333 InsO.

(Noch zur allgemeinen Ergänzung der Gütergemeinschaft: Deswegen empfiehlt sich m.E. unbedingt eine qualifizierte Insolvenzberatung u.a. wegen der Frage: Welche Auswirkungen hat die Insolvenz eines Ehegatten auf das Gesamtgut? Und auf den anderen Ehegatten? Es könnte die Gefahr bestehen, dass der letztlich mit hineingezogen wird.)

Aber: Wenn die Eheleute nichts vereinbart haben, lebt man im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und nicht der Gütergemeinschaft. Also, was solls denn nun sein?
« Letzte Änderung: 02. Juli 2010, 11:37:17 von Insokalle »
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Insokalle

Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #11 am: 02. Juli 2010, 11:21:28 »

sehe ich anders, das ist ja gerade das Prinzip dieses Güterstandes. Und so stehts im Gesetz.
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Fallera

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #12 am: 02. Juli 2010, 11:24:34 »

@insokalle

generell kann ich ihrer argumentation folgen.

Interessant und ich werde das auch noch verfolgen in eigenem interesse.

wie gesagt, ich habe diese aussage sogar schriftlich vom RA und vom Gericht.

Sorry, ich bin die ganze Zeit von einer Zugewinngemeinschaft ausgegangen, habe aber Gütergemeinschaft geschrieben! Mein Fehler!
« Letzte Änderung: 02. Juli 2010, 11:56:20 von Fallera »
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Insokalle

Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #13 am: 02. Juli 2010, 11:29:49 »

Es gibt - wie fast immer und überall - auch Ausnahmen von der Gesamthaftung. Also mal in §§ 1437 ff BGB stöbern.
Nur kurz: Neben dem Gesamtgut gibt es auch das Sondergut und auch das Vorbehaltsgut und das jeweils für beide Ehegatten. Es ist eine sehr komplizierte Materie. Ich jedenfalls kann diesen Güterstand nicht empfehlen.

Für die Fragestellerin aber vermutlich nicht einschlägig, da wohl Zugewinngemeinschaft.
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Fallera

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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #14 am: 02. Juli 2010, 11:35:41 »

Wir haben keinen Ehevertrag also Gütergemeinschaft.

Kein Ehevertrag = Zugewinngemeinschaft.

Ich meinte von vorneherein auch Zugewinngemeinschaft. Bin selbst durcheinandergekommen!

Danke nochmals für den Hinweis Insokalle.
« Letzte Änderung: 02. Juli 2010, 11:53:22 von Fallera »
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Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #15 am: 02. Juli 2010, 11:39:24 »

Hallo,

ja denke auch Zugewinngemeinschaft da nichts vereinbart wurde. Die GV hätte sich bestimmt schon an meinen Mann gewand da sie von dem Arzt weiß das wir beide Jäger sind und das mein Mann einige Waffen hat. Er wollte meine Waffe nämlich pfänden lassen was nicht ging da mein Mann belegen konnte das er sie erworben und mir nur überlassen hat.

VG Iris
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Insokalle

Re: Eingehungsbetrug! Privat o.Regelinsolvenz ?
« Antwort #16 am: 02. Juli 2010, 12:07:10 »

na gut, ein Problem weniger.
Aber vielleicht interessant für den Rest der Welt.
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