Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 10. Oktober 2012, 13:16:22

Titel: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 10. Oktober 2012, 13:16:22
Guten Tag liebes Form,

folgender Fall: Eine Person (28 J.), im eröffneten Insolvenzverfahren (noch keine WVP), arbeitet Teilzeit, verdient fast immer unterhalb der Pfändungsgrenze, ist psychisch krank (schon seit dem 16.Lebensjahr in Behandlung) und fehlt oft Monate lang wegen Reha, Klinikaufenthalte etc.

Nun hat die Person einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Behinderte (gehört zur Sozialhilfe) gestellt und könnte in eine therapeutische WG ziehen.

Die ist in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland. Ziel ist es, Täterkontakt zu unterbinden, da die Person Opfer von Mißbrauch in der Kindheit war.

Durch den Umzug muss die Person ja den aktuellen Job kündigen. Am neuen Wohnort ist erstmal keine Aufnahme eines neuen Jobs vorgesehen, da das therapeutische Programm zu absolvieren und eine Stabilisierung herbei zu führen ist.

In einem 2.Schritt soll dann ein Ausbildungsplatz gefunden werden, da die Person ungelernt ist.

Besteht eine Gefahr für die RSB, wenn die Person den Job kündigt (Aufhebungsvertrag)?

Muss der Treuhänder um Erlaubnis gefragt werden?

Wie soll sich die Person ggü. dem Treuhänder und dem Gericht verhalten, wenn die Eingliederungshilfe bewilligt wird und der Umzug in die therapeutische WG erfolgt ist?

Formlos mitteilen, dass der Job aus gesundheitlichen Gründen gekündigt wurde und man nun Sozialleistungen bezieht?

Danke.
Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: Insokalle am 10. Oktober 2012, 19:29:14
Der TH muss nicht um Erlaubnis gefragt werden. Es liegt an den Schuldnern, ob sie ihre Obliegenheitspflichten einhalten wollen oder nicht. Die Arbeitsobliegenheit gilt erst in der WVP, insofern kann nicht viel passieren. Die Stundung der Verfahrenskosten könnte aber gefährdet sein.

Den Umzug, die Eingliederungshilfe usw. sollte sie dem Treuhänder mitteilen.
Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 10. Oktober 2012, 20:11:20
Hi Insokalle.

danke für Deine Antwort.

Das Ander-Konto weist ein Guthaben von ca. 3000 € auf (Stand Juli 2012).

Reicht das für die Verfahrenskosten?

Okay....

Fragt sich nur, wovon der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Man ist doch gesperrt,wenn man selbst kündigt, oder?

Danke.
Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: tomwr am 10. Oktober 2012, 22:01:24
Fragt sich nur, wovon der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Man ist doch gesperrt,wenn man selbst kündigt, oder?
Man kann nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn medizinische Gründe im Vordergrund stehen oder psychische Probleme ist es ja keine mutwillige Kündigung. Im Zweifel wird vermutlich Sozialhilfe vorübergehend einspringen, da die Person ja offensichtlich (vorübergehend) gar nicht arbeitsfähig ist, somit auch dem Arbeitsmarkt (ALG II) nicht zur Verfügung steht.

Sofern ALG I zusteht, wird natürlich dieses bezahlt bzw. mit der Sozialhilfe verrechnet. Außerdem kann man ja auch gekündigt werden. Insbesondere bei hohen Fehlzeiten. Ein offenes Gespräch mit dem AG (unter vier Augen) kann da auch helfen.
Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 11. Oktober 2012, 08:53:38
Fragt sich nur, wovon der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Man ist doch gesperrt,wenn man selbst kündigt, oder?
Man kann nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn medizinische Gründe im Vordergrund stehen oder psychische Probleme ist es ja keine mutwillige Kündigung. Im Zweifel wird vermutlich Sozialhilfe vorübergehend einspringen, da die Person ja offensichtlich (vorübergehend) gar nicht arbeitsfähig ist, somit auch dem Arbeitsmarkt (ALG II) nicht zur Verfügung steht.

Sofern ALG I zusteht, wird natürlich dieses bezahlt bzw. mit der Sozialhilfe verrechnet. Außerdem kann man ja auch gekündigt werden. Insbesondere bei hohen Fehlzeiten. Ein offenes Gespräch mit dem AG (unter vier Augen) kann da auch helfen.

Danke.  :biggrin:

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Die Person hat auch noch eine Gleichstellung wg. Behinderung.

Ansprüche auf ALG I wurden erwirtschaftet, würden aber nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: tomwr am 11. Oktober 2012, 18:48:38
Ansprüche auf ALG I wurden erwirtschaftet, würden aber nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Dann wird normalerweise mit ALG II aufgestockt bzw. er bekommt ALG II und das ALG I wird als Einkommen angerechnet.
Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 14. Oktober 2012, 15:35:14
Fragt sich, wie man um die Sperrzeit herum kommt.

Hilft ein Attest vom Arzt?

Wenn die Person gesperrt werden würde, also kein Einkommen hat, um Miete usw. zu zahlen, darf dann eine andere Person diese Kosten übernehmen?

Also, die Miete auf das Konto des Vermieters überweisen und einen Betrag auf das Konto des Schuldners, damit dieser davon Lebensmittel kaufen kann und

Lastschriften erfolgen können?

Oder handelt es sich dann um eine Schenkung, die der TH einzieht?

Die Beträge wurden natürlich die Pfändungsgrenze nicht überschreiten.

Titel: Re: Eingliederungshilfe, Jobaufgabe, Betreutes Wohnen -> RSB in Gefahr?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 18:48:48
hallo,
wenn jemand anders deine Miete direkt auf das Konto des Vermieters zahlt ist das kein Problem. Zahlungen auf dein Konto sind da etwas problematischer. Gehe kein Risiko ein und lass dir das Geld in bar auszahlen...dann erfährt es auch keiner.....uns ging es damals auch soooo schlecht..Freunde haben uns Lebensmittel gekauft und Pampers und und und...nur nichts übers Konto abwickeln.

Lastschriften stoppen und auch von jemand anderen bezahlen lassen oder Bar bei der Bank einzahlen.