Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gobbo am 13. August 2008, 10:45:51
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Hallo,
ich habe ein Verbraucherinsolvenzverfahren vor 2 Jahren beantragt.
vor 1 1/2 Jahren wurde vom Amtsgericht ein vorläufiges Verfahren eröffnet, wo bereits ein Treuhänder eingesetzt wurde und ab da auch gepfändet wurde.
Ein halbes Jahr später also vor einem Jahr wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Mehr ist bis heute nicht passiert.
Nun zu meinen Fragen:
Wie gehts nun weiter?
Ab wann zählt nun eigentlich die Zeit von 6 Jahren bis alles vorbei ist? Also bereits seit 1 1/2 Jahren oder ab wann?
Ich habe eine Stromkostenerstattung bekommen, diese will der Treuhänder haben, ist das richtg? Es wird doch schon mein Einkommen entsprechend der Tabelle gepfändet. Somit würde ich ja doppelt bepfändet.
Und wenn dem so ist, dann macht es dann eher sinn kleinere Abschlagszahlungen zu leisten, damit man eher nachzahlen muss?
Ich danke für eure hilfe.
MFG
Gobbo
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Ab wann zählt nun eigentlich die Zeit von 6 Jahren bis alles vorbei ist? Also bereits seit 1 1/2 Jahren oder ab wann?
-> ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ich habe eine Stromkostenerstattung bekommen, diese will der Treuhänder haben, ist das richtg?
-> ja, solange das Inolvenzverfahren läuft, sind solche rstattungen als vermögen massezugehörig. Das ändert sich jedoch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Und wenn dem so ist, dann macht es dann eher sinn kleinere Abschlagszahlungen zu leisten, damit man eher nachzahlen muss?
-> i.d.R. wird ja der Abschlag heruntergesetzt, wenn es zu einer Erstattung kam.
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Aha,
vielen Dank,
nun hab ich gleich nochmal zwei Fragen,
Wir sind umgezogen,( Ich insolvenzverfahren, meine Freundin nicht).
Die Eltern meiner Freundin sind Hauptmieter und haben die Kaution bezahlt.
Wir sind Untermieter bei den den Eltern (da mit Inso schwierig selber was zu mieten)
Wenn wir wieder umziehen sollten, bekommt dann eventuell der Treuhänder die Kaution, bzw. ist das auch erledigt, wenn das Verfahren aufgehoben ist.
Wie lange dauert es eigentlich bis zu Aufehebung und was passiert dann?
Danke nochmal für die Info.
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Hallo,
Sie haben doch keine Kaution gezahlt, also kann der TH auch nichts verlangen.
Die Dauer der Verfahrens ist nicht reguliert, im Schnitt zwischen 12 und 18 Monaten.
MfG
ThoFa
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OK vielen dank das hilft mir erstmal weiter.....
:biggrin: