Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hester am 10. Januar 2011, 10:46:17

Titel: Einige Fragen zur Regelinsolvenz
Beitrag von: Hester am 10. Januar 2011, 10:46:17
Hallo,

nach langem hin und her habe ich meine Regelinsolvenz ins Rollen gebracht.Die Schuldnerberatubg hat mir echt geholfen. Trotzdem hat man mir mit einigen Sachen recht Angst gemacht. Ich mußte ja mein Vermögen angeben. Da ich einen Jagdschein habe, besitze ich auch eine Waffe die aber nicht viel wert ist. Aber ich habe einen Jagdhund. Und da meite man zu mir das der treuhändler mir den Hund abnehmen kann. Stimmt das ? Panik ! Man sagte mir aber auch das da ich lange an starken Depressionen litt und ein Traumapatient bin bei mir in manchen Dingen eine Härtefallregelung gemacht werden kann ? Was bedeutet das ? Zudem würde ich gerne wissen wie das mit den unterhaltsberechtigten Personen ist. Mein Mann verdient durchschnittlich 1000 Euro netto. Ist aber saisonbedingt von November bis April immer arbeitslos. Er hat keine Schulden. Wird er zu den unterhaltsberechtigen Person gezählt und steigt somit meine Freigrenze? Ich werde eine Fortbildung machen und danach in 2 Jahren mir eine bessere Stelle suchen mit etwa 3000 Brutto. Ich habe gesehen das die freigerenzen bei höherem Einkommen steigen. Ist das richig ? Zudem wollte ich jetzt noch Wohngeld beantragen. Wird das angerechnet auf die Freigrenzen ? Vielen Dank für Antworten .
VG Iris
Titel: Re: Einige Fragen zur Regelinsolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 10. Januar 2011, 11:13:01
"Aber ich habe einen Jagdhund. Und da meite man zu mir das der treuhändler mir den Hund abnehmen kann. Stimmt das ? Panik !"


- der Hund als Haustier wird   n i c h t  gepfändet oder verwertet (§ 811c ZPO sowie der normale Menschenverstand).
- Die Waffe kann als Vermögen verwertet werden, was jedoch auch nicht sehr wahrscheinlich ist, da hier Auflagen zu beachten sind. Evtl. kann man das Ding auch aus der Insolvenzmasse für ein paar Euros "freikaufen".
- Eine gesetzl. unterhaltspflichtige Person kann wegen eigenen Einkünften auf Antrag des TH und Entscheidung des Gerichts teilweise/ganz wegfallen(§ 850c Abs. 4 ZPO)
- Wohngeld ist nicht anzurechnen, da im Normalfall unpfändbar, § 54 Abs. 3, Nr. 2a SGB I i.V.m. § 850e Abs. 2a ZPO.

Titel: Re: Einige Fragen zur Regelinsolvenz
Beitrag von: Hester am 10. Januar 2011, 18:47:05
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Puh da fällt mir ein Stein vom Herzen. Dann gehe ich mal davon aus das ich meinen Mann nicht als unterhaltsberechtigte Person durchbekomme. Auch gut.
Hat jemand Erfahrungen mit Vermieteren ? Wollen umziehen. Hatte überlegt den Mietvertrag auf meinen Mann zu machen. Machen Vermieter auch Zicken wenn der Mietvertrag auf uns Eheleute läuft ? Ich meine mein Mann hat ja keine Schulden .

LG Iris