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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einige Fragen  (Gelesen 1628 mal)

Moppel2

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Einige Fragen
« am: 23. Januar 2011, 08:26:14 »

Hallo,

ich bin auch neu hier im Forum und finde es ganz toll. Durch dieses Forum bin ich schon um einiges schlauer geworden. Wir werden auch Anfang Feb. in die Verbraucherinsolvenz gehen und deshalb habe ich jetzt noch ein paar Fragen:

- Ich lese immer, dass alle Gläubiger eine " Versammlung" haben. Sitzen die dann wirklich alle an einem Tisch oder geht das ganze dann über die schriftliche Schiene?

- Ist der Kindezuschlag und Wohngeld pfändbar?

Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag.
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deagle

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Re: Einige Fragen
« Antwort #1 am: 23. Januar 2011, 09:35:39 »

Bei der Gläubigerversammlung (Schlusstermin) sind meist KEINE Gläubiger anwesend.

Und nein, weder Wohngeld noch Kinderzuschlag werden von der Abtretungsanzeige erfasst.
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makro

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Re: Einige Fragen
« Antwort #2 am: 23. Januar 2011, 09:43:18 »

Meine Erfahrung ist auch, je mehr "kleinere" Gläubiger desto größer die Wahrscheinlichkeit das jemand zum Termin kommt. "Große" Gläubiger können besser abschätzen was sich lohnt, "kleine" Gläubiger machen sowas oft aus Prinzip. Ich denke das es auch ähnlich bei den Anträgen zur Versagung der RSB aussieht, "große" Gläubiger haben die Summen schon längst abgeschrieben und wissen garnichts mehr von der Person, "kleinere" hingegen versuchen verbissen irgendwie noch an Geld zu kommen.
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Moppel2

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Re: Einige Fragen
« Antwort #3 am: 23. Januar 2011, 10:28:26 »

Vielen Dank für Eure antworten, die ja wirklich schnell waren.

Ich werde in nächster zeit bestimmt noch viele Fragen haben, dann werde ich mich schnell wieder melden.

DANKE
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tomwr

Re: Einige Fragen
« Antwort #4 am: 23. Januar 2011, 18:24:08 »

Es gibt regelmäßig Berichtstermine zu denen die Gläubiger "eingeladen" werden. Der erste ist der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen, weitere folgen im regelmäßigem Turnus um über den Stand des Verfahrens zu informieren, nach meinem Wissen etwa halbjährlich. Und dann gibt es noch den Schlusstermin, in dem die Gläubiger Versagungsanträge stellen können.

Die größeren Gläubiger machen sich meist nicht die Mühe den Fortgang des Insolvenzverfahrens akribisch zu verfolgen, den kleineren Gläubigern fehlt es oft auch an den notwendigen Kenntnissen da Insolvenzrecht doch ein recht komplexes juristisches Fachgebiet ist. Ich hatte erst einen Prüfungstermin (Feststellung der Forderungen) da ist außer meinem IV und der Rechtspfleger kein Schwein gekommen. Das scheint auch so üblich zu sein, da die Termine aus Erfahrung im 5 Minuten Rhytmus vergeben werden. So der Rechtspfleger zu mir während ein bischen Smalltalk da sich der Beginn meines Termins verzögerte.

Ein schriftliches Verfahren gibt es in der Tat auch, da sind keine Versammlungen notwendig. Das gilt aber nur für einfache Verfahren (§5 Abs.2 InsO):

Zitat
§ 5 Verfahrensgrundsätze
...
(2) Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering, kann das Insolvenzgericht anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile schriftlich durchgeführt werden. Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder abändern. Die Anordnung, ihre Aufhebung oder Abänderung sind öffentlich bekannt zu machen.
...
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Moppel2

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Re: Einige Fragen
« Antwort #5 am: 25. Januar 2011, 18:12:20 »

Vielen Dank auch für deine Antwort.
Was ich mir nur gedacht habe, ob die wirklich alle kommen, obwohl die Gläubiger ja evtl. überall in Deutschland sitzen könnten? Beziehungsweise wenn man umgezogen ist und die gläubiger jetzt weiter weg sind, ob die sich dann wriklich auf den " Weg" machen, um alle an einem Tisch zu sitzen?

Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage:

Gibt es eigentlich viele, die keine pfändbaren Beträge haben? Der Pfändbare Beitrag ist ja mit 2 Kindern doch gut hoch angesetzt. Deshalb sieht es wohl bei uns auch so aus, das wir pfändungslos bleiben. Wird man dann " blöd" behandelt? Ich habe heute mal nach meinem erlenten Beruf, den ich auch im Moment ausübe, für ne Vollzeitstelle im Tarif geguckt, aber da würde ich auch noch unter dem Satz liegen. Ich habe zur zeit eine Teilzeitstelle und es sieht nicht so aus, dass ich eine Vollzeitstelle bekommen könnte. Aber wie ich schon gesagt habe, bei Vollzeit wäre ich auch noch drunter. Bei meinem Mann sieht der Satz nicht besser aus.

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tomwr

Re: Einige Fragen
« Antwort #6 am: 25. Januar 2011, 19:49:57 »

In der Tat früher wurde sich bei den Verfahrenskosten um PKH gestritten, bis der Gesetzgeber die Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzgesetz verankert hat. Die gesetzten Erwartungen der Regierung (weniger Kosten, weniger Antragsverfahren, Entlastung der Gerichte und der Staatskasse) hat sich nachweislich als falsch erwiesen, genau das Gegenteil ist der Fall. So ist der Regelfall, dass die Verfahren mit Null Insolvenzmasse auch in der WVP ohne nennenswerte Masse bleiben.
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