"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger  (Gelesen 1815 mal)

honigteufel

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« am: 29. November 2009, 21:52:47 »

Hallo zusammen.
über diese Fragen debattierte ich heute mit einigen Leuten.
Wenn man etwas nach der Eröffnung der IV bei einem Insolvenzgläubiger kauft oder bestellt und bezahlt, ist es meiner Meinung nach, keine Bevorzugung eines Gläubigers. Denn die Rechnung ist ja neu und mit dem Datum nach der Eröffnung versehen.



Oder irre ich da?
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #1 am: 30. November 2009, 11:15:18 »

Nach Insolvenzeröffnung sind das Neuschulden und fallen nicht unter die InsO.

Gespeichert
 

honigteufel

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #2 am: 30. November 2009, 11:23:54 »

Ja das dachte ich mir auch so.

Mein TH erklärte mir, das man es evtl. unterlassen sollte, bei jemanden einzukaufen, der mit auf der Gläubigerliste steht. Das wirkt halt sehr fragwürdig. Was mir einleuchtet.


Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #3 am: 30. November 2009, 13:33:52 »

Ja das dachte ich mir auch so.

Mein TH erklärte mir, das man es evtl. unterlassen sollte, bei jemanden einzukaufen, der mit auf der Gläubigerliste steht. Das wirkt halt sehr fragwürdig. Was mir einleuchtet.




Mir nicht, dann müsste man ja per se den Stromanbieter, das Telekommunikationsunternehmen (Telefon), den Vermieter usw. wechseln!
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #4 am: 30. November 2009, 14:38:20 »

Ich gehe mal davon aus, dass hiermit Bestellungen bei Versandhäusern gemeint sind. Da ist es so, dass sie sowieso keine Ware erhalten sollten, da das Versandhaus das Kundenkto schliesst (und meist an Inkasso oder RA abgibt).
Gespeichert
 

honigteufel

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #5 am: 30. November 2009, 15:22:00 »

Genau das meine ich.

Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2009, 18:57:20 »

Damit ist die Frage geklärt nehme ich an.  :juchu:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz