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Autor Thema: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger  (Gelesen 1816 mal)

honigteufel

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Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« am: 29. November 2009, 21:52:47 »

Hallo zusammen.
über diese Fragen debattierte ich heute mit einigen Leuten.
Wenn man etwas nach der Eröffnung der IV bei einem Insolvenzgläubiger kauft oder bestellt und bezahlt, ist es meiner Meinung nach, keine Bevorzugung eines Gläubigers. Denn die Rechnung ist ja neu und mit dem Datum nach der Eröffnung versehen.



Oder irre ich da?
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rookie

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Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #1 am: 30. November 2009, 11:15:18 »

Nach Insolvenzeröffnung sind das Neuschulden und fallen nicht unter die InsO.

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honigteufel

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Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #2 am: 30. November 2009, 11:23:54 »

Ja das dachte ich mir auch so.

Mein TH erklärte mir, das man es evtl. unterlassen sollte, bei jemanden einzukaufen, der mit auf der Gläubigerliste steht. Das wirkt halt sehr fragwürdig. Was mir einleuchtet.


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makro

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Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #3 am: 30. November 2009, 13:33:52 »

Ja das dachte ich mir auch so.

Mein TH erklärte mir, das man es evtl. unterlassen sollte, bei jemanden einzukaufen, der mit auf der Gläubigerliste steht. Das wirkt halt sehr fragwürdig. Was mir einleuchtet.




Mir nicht, dann müsste man ja per se den Stromanbieter, das Telekommunikationsunternehmen (Telefon), den Vermieter usw. wechseln!
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #4 am: 30. November 2009, 14:38:20 »

Ich gehe mal davon aus, dass hiermit Bestellungen bei Versandhäusern gemeint sind. Da ist es so, dass sie sowieso keine Ware erhalten sollten, da das Versandhaus das Kundenkto schliesst (und meist an Inkasso oder RA abgibt).
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honigteufel

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Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #5 am: 30. November 2009, 15:22:00 »

Genau das meine ich.

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2009, 18:57:20 »

Damit ist die Frage geklärt nehme ich an.  :juchu:
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