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Autor Thema: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter  (Gelesen 3374 mal)

allrounderin

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Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« am: 18. Mai 2010, 23:02:41 »

Hallo,
mein Insolvenzverfahren wurde Ende Juli 09 eröffnet. Der Insolvenzverwalter schreibt mir nun, dass er nicht für die Einkommenssteuer-Erklärung 09 zuständig ist. Ich meine, hier im Forum gelesen zu haben, dass der Insolvenzverwalter wohl verpflichtet ist, die Erklärung zu machen, zumal auf Nachfrage das Finanzamt mir auch das bestätigt.
Vielen Dank für Antworten und viele Grüße
allrounderin
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Bigfoot

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 19. Mai 2010, 08:28:29 »

Das sehen einige Insolvenzverwalter leider anders. Also entweder selber eine erklärung einreichen oder garkeine weil eh alles gepfändet wird...
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Hoffnung

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 19. Mai 2010, 15:00:39 »

... Also entweder selber eine erklärung einreichen oder garkeine weil eh alles gepfändet wird...

Also ich hab meine Steuererklärung auch selber gemacht, habe das meinem Treuhänder sogar angeboten, weil aufgrund der Vermietung und des gemeinschaftlichen Eigentums mit meiner Ex alles etwas kompliziert ist, und er war dankbar dafür.

Ich weiß, dass es grundsätzlich Treuhänderaufgabe ist, aber ich hab bisher die Erfahrung gemacht: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück...
Und außerdem werden aus der zur Verteilung stehenden Masse, in die die Erstattung ja fließt, zuerst die Verfahrenskosten bezahlt, so dass mir die Steuererstattung irgendwo doch wieder zugute kommt-dann muss ich diese nämlich nach Ende des Verfahrens nicht mehr bzw. nur noch teilweise bezahlen. 

VG Hoffnung
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Fallera

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 19. Mai 2010, 15:06:28 »

Nicht der insolvente Schuldner, sondern der Insolvenzverwalter hat die (Einkommens-) Steuerklärungen im Insolvenzverfahren abzugeben. Das entschied jetzt am 18.12.2008 der Bundesgerichtshof.

Diese Pflicht des Verwalters ergibt sich unmittelbar aus dem Übergang der Verwaltungsbefugnis aus § 80 Insolvenzordnung (InsO) – folglich auch der steuerlichen Pflichten aus § 34 Abgabenordnung (AO). Auf Verlangen des Verwalters ist der insolvente Schuldner lediglich zur Vorlage der für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen verpflichtet. Im Falle fruchtloser mehrfacher Aufforderung kann allerdings die Restschuldbefreiung nach § 290 Insolvenzordnung (InsO) versagt werden.

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Leopold Bloom

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 23. Mai 2010, 19:44:52 »

Nicht der insolvente Schuldner, sondern der Insolvenzverwalter hat die (Einkommens-) Steuerklärungen im Insolvenzverfahren abzugeben. Das entschied jetzt am 18.12.2008 der Bundesgerichtshof.

Diese Pflicht des Verwalters ergibt sich unmittelbar aus dem Übergang der Verwaltungsbefugnis aus § 80 Insolvenzordnung (InsO)


Mein IV hat aber das Gewerbe freigegeben.
Ändert das was?

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 23. Mai 2010, 19:46:45 von Leopold Bloom »
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Fallera

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 25. Mai 2010, 12:36:46 »

Wenn das Gewerbe freigegeben ist ja. Der IV hat als Vermögensverwalter i.S. § 34 AO nur die Erklärungspflicht für Vermögen (bzw. Erträge daraus), das von ihm verwaltet wird. Für insolvenzfreies Vermögen (freigegebenes Gewerbe) ist er nicht zuständig.

Wann hat er das Gewerbe freigegeben?
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allrounderin

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 27. Mai 2010, 22:29:55 »

Hallo, vielen Dank schon mal für die Antworten,
mein IV hat mein Gewerbe mit meiner Insolvenzeröffnung im Juli 09 freigegeben. Es geht um die Einkommenssteuer 2008 und 2009. Ich war der Meinung, dass ich ab August 2009 natürlich wieder selbst abgeben muss - aber was ist mit der Zeit davor? Das Finanzamt meinte auf meine Nachfrage, dass es in der Zeit vor Insolvenzeröffnung nur mit dem IV zu tun hat.
Viele Grüße
allrounderin
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Fallera

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Re: Einkomenssteuer - Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 28. Mai 2010, 08:02:01 »

Ich bin auch der Meinung, dass der IV für den Zeitraum vor Juli 2009 zuständig ist!

Um ganz sicher zu gehen, würde ich mir Rat bei einem Anwalt für Insolvenzrecht holen!

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