Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: WitchLady86 am 21. Dezember 2009, 19:50:43
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Hallo habe mal eine frage an euch.
ich bin ja nun schon seit Februar 09 in der inso hab auch immer alles zu meiner Th´in geschick (Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld, ALG II).
nun wollte ich gern mal von euch wissen ob ihr eure einkommensnachweie normal schickt oder per einschreiben?
Und was besser ist?
und ob es reicht wenn ich meine bescheide mit der normalen post schicke (0,55€ breifmarke)?
Danke schon mal für eure antworten
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normal reicht.
I.d.R. wird der pfändbare Betrag vom Arbeitgeber abgeführt werden, es sind also keine Nachweise notwendig.
Sollte mal was nicht ankommen, wird der IV/TH sich schon melden.
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naja bei meiner TH bezweifel ich das, dass die mir das sagt so zickig wie die zu mir ist