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Autor Thema: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen  (Gelesen 1680 mal)

f-wurl

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Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« am: 11. November 2012, 10:58:27 »

Hallo,

ich befinde mich seit Februar 2011 in der Insolvenz, sie ist noch nicht aufgehoben worden wegen Mietrückständen aus einer Vermieteten Eigentumswohnung.
Nun schrieb mir mein Insolvenzverwalter einen Brief ich solle doch nun endlich und schnellstmöglich die Steuererklärung für 2011 machen.
Wobei er ja dafür eigentlich veratwortlich ist oder nicht?

Ich bin verheiratet, im Jahr 2011 hatte ich Steuerklasse 3 und meine Frau die 5, deswegen würde sich nur ein geringes Guthaben aus 2011 ergeben, aber meine Frau hat erfahren, dass wenn sie die Steuererklärung alleine (Getrennt veranlagung) machen würde, würde sie knapp 1200 € wieder bekommen. Ich müsste dann ca. 1600 € nachzahlen

Wie machen ich das am besten, wir verstehen uns nicht mehr so gut und sie besteht auf die Steuererstattung.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Der_Alte

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Re: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« Antwort #1 am: 11. November 2012, 14:32:08 »

Sie können und müssen keine Steuererklärung abgeben, sondern Ihr Treuhänder.
Geben Sie ihm alle erforderlichen Unterlagen und teilen Sie ihm mit, dass Ihre Frau Ihnen erklärt habe, sie wolle eine getrennte Veranlagung.

Ihre Frau kann dann die eigene Steuererklärung abgeben und Sie müssten irgendwann die Steuernachzahlung an das Finanzamt zahlen. Im eröffneten Verfahren ann auch das Finanzamt nicht pfänden, aber es bleiben Neuschulden.

Das sollte Sie veranlassen, sofort die Steuerklasse zu wechseln. Bei dem Wunsch der Frau auf getrennte Veranlagung gibt es keine Rechtfertigung mehr, dass Sie zugunsten der Gläubiger den Grundfreibetrag Ihrer Frau für eine geringere Steuerbelastung in Anspruch nehmen und anschließend Steuern nachzahlen müssen.
Also Wechsel in die Steuerklasse IV / IV, dann zahlt jeder so Steuern, wie es seinem Einkommen entspricht.
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f-wurl

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Re: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« Antwort #2 am: 11. November 2012, 17:27:09 »

Hallo,

erstmal danke für die Antworten, die Steuerklassem wurde für 2012 in 4/4 geändert.

Habe ich das richtig verstanden das die 1600 € die ich an das Finanzamt zahlen müsste dann nach meiner Insolvenz zahlen muss? Oder wird es zur Masse hinzu gerechnet?

mfg
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Insokalle

Re: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« Antwort #3 am: 11. November 2012, 19:34:45 »

War 2011 Verfahrenseröffnung? Die Nachzahlung 2011 wird auf die Zeiträume vor und nach Verfahrenseröffnung aufgeteilt. Der Teil vor Eröffnung ist eine Insolvenzforderung, den das FA nur zur Tabelle anmelden kann. Der Teil nach Eröffnung ist eine Neuschuld, die Sie bei Fälligkeit bezahlen müssen.
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f-wurl

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Re: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« Antwort #4 am: 12. November 2012, 23:44:53 »

Hallo,

verfahren wurde im Februar 2011 eröffnet! oh man dann muss ich ja echt viel nachzahlen  :fuchsteufelswild:

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Patricia

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Re: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« Antwort #5 am: 17. November 2012, 22:24:34 »

Mich würde es brennend interessieren, warum der Treuhänder (Insolvenzverwalter) für Ihre eigene Steuererklärung verpflichtet sein soll. Sie sind nicht entmündigt worden und noch überaus mehr in der Pflicht Ihren Verpflichtung, einschl. Steuererklärung, nachzukommen. Bestenfalls OHNE Aufforderung Ihres Treuhänders (InsoVerwalters)! Ein kurzer Anruf bei einem oder Ihrem Steuerberater oder dem Ihrer Frau klärt Sie umfassend auf.
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Insokalle

Re: Einkommenssteuer erstattung und viele Fragen
« Antwort #6 am: 18. November 2012, 11:32:39 »

Die Suchfunktion auch. Inzwischen sollte hinlänglich bekannt sein, dass im eröffneten Verfahren der IV/TH nach § 80 InsO, § 34 AO die Steuererklärungen muss. Der Schuldner muss die Unterlagen zur Verfügung stellen.
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