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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einkommenssteuererklärung Hilfe  (Gelesen 1400 mal)

Schmetterling1984

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Einkommenssteuererklärung Hilfe
« am: 06. Mai 2011, 16:41:49 »

Hallo,

habe da mal eine Frage. Mein Freund ist der Insolvenz seit September 2010. Er war zuvor selständig (Einzelunternehmung, private Haftung, Regelinsolvenz) habe hier schon erfahren das der Insolvenzverwalter die Einkommenssteuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren erstellen muss.

Mein Freund hat auch Einkommnssteuerschulden welche mit in die Insolvenz gegangen sind. Wie verhält das sich nun? Er war bis Juni 2010 selbstständig und ab Juli 2010 in einem Angestelltenverhätnis tätig. Im Angestelltenverhätnis können keine Rückstände aufgelaufen sein. Muss trotzdem für das ganze Jahr eine Einkommensteuererklärung gemacht werden obwohl die Forderrung bis Insoeröffnung geschätzt wurde? Oder wird das hier unterteilt. Was ist wenn am Ende ein riesiges Minus herauskommt welches noch von der Selbstständigkeit ist???

Vielen Dank!
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Der_Alte

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Re: Einkommenssteuererklärung Hilfe
« Antwort #1 am: 06. Mai 2011, 16:55:00 »

Wie schon richtig beschrieben ist der Insolvenzverwalter für die Abgabe der Steuererklärung zuständig.

Bei der Steuererklärung gibt es keine Unterschiede, wie man im Veranlagungszeitraum Einkünfte erzielt hat, mit der Steuerklärung wird dann die Steuerschuld für das Jahr berechnet.

Ihr Freund übergibt am besten dem Insolvenzverwalter alle Unterlagen, die für die Steuerklärung gebraucht werden, dmit hat er seine Schuldigkeit getan.
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Schmetterling1984

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Re: Einkommenssteuererklärung Hilfe
« Antwort #2 am: 06. Mai 2011, 17:00:11 »

Vielen Dank. Wissen Sie auch was ist wenn sich eine Rückforderrung (worauf es hinauslaufen wird) ergibt? Diese kann ja nur aus der Zeit dre selbstständigkeit kommen und unter Umständen einige Tausend Euro betragen... Muss mein Freund dann etwas zahlen??? Ich meine das muss doch irgendwie abgegrenzt werden. Weil es ja eine Insolvenzforderung ist. Vielen Dank!
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Der_Alte

  • Gast
Re: Einkommenssteuererklärung Hilfe
« Antwort #3 am: 06. Mai 2011, 17:04:41 »

Da die Steuerschulden vor dem IV angefallen sind und dort schon angemeldet wurden, so schließe ich aus Ihrem Schreiben, sind das Insolvenzschulden, die am Ende von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
Das Finanzamt wird allerdings in all den Jahren bis dahin eine mögliche Steuererstattung mit den Steuerschulden verrechnen.
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