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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hobbit am 22. September 2010, 17:15:32

Titel: Einkommenssteuererklärung während des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: Hobbit am 22. September 2010, 17:15:32
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe zu meinem Insolvenzverfahren 2 Fragen, die mir von meinem Insolvenzverwalter irgendwie nicht befriedigend beantwortet wurden:

1. Seit dem 28.06.10 befinde ich mich im Insolvebzverfahren. Laut dem Beschluss des Amtsgericht ist der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, der 27.09.2010. Bedeutet dies, dass ab dem Tag meine Wohlverhaltensphase beginnt ?

2. Ich wurde von meinem Insolvenzverwalter aufgefordert, meine Einkommenssteuer für 2009 noch bis zum 30.09.10 abzugeben.
Ich bin verheiratet und wir haben gemeinsam 4 Kinder. Meine Frau steht nicht in einem Beschäftigungsverhältnis.
Steht bei einer eventuellen Steuerrückzahlung meiner Frau die Hälfte zu, oder geht die gesamte Rückerstattung direkt an den Insolvenzverwalter.

Vielen Dank im voraus
Peter
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung während des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: Fallera am 22. September 2010, 17:30:41
1. Nein! Die WVP beginnt erst mit Aufhebung des Verfahrens ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung.
2. Der Anteil der Erstattung, welcher Ihre Frau betrifft, geht an sie, Alles was sie betrifft geht im
Verfahren an den Treuhänder. Für die Erklärung im laufenden Verfahren ist der TH zuständig, da Sie mit Eröffnung die Verfügungsgewalt über ihre finanziellen Belange verlieren. Wichtig ist, bei gemeinsamer Veranlagung die getrennte Berechnung/Auszahlung zu beantragen.