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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: forderung des gläubigers  (Gelesen 1638 mal)

ojeoje

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forderung des gläubigers
« am: 22. September 2010, 13:21:22 »

hallo alle zusammen...

ich habe heute einen unangenehmen brief vom amtsgericht bekommen, in dem mir mitgeteilt wird,das einer meiner gläubiger das gericht darauf hinweist,das meine schulden durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte handlung zustande gekommen sind.

ich habe direkt bei meinem insolvenzverwalter angerufen,aber dieser ist dafür nicht zuständig.

was kann ich denn nun machen? ich kann es nicht zahlen,das sind über 3000€. es geht um mietschulden,die jetzt fast 10 jahre liegen. den mietvertag habe ich mit einem partner unterschrieben.

nun kann ich im oktober vor gericht erscheinen und mündlich einspruch einlegen. und dann? wie gehts dann weiter? hat damit jemand erfahrung??

vielen dank im vorraus
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HeinoHome

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Re: forderung des gläubigers
« Antwort #1 am: 22. September 2010, 16:20:14 »

Gehen Sie dort hin und widersprechen Sie dem Vorwurf der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (vbuH)!
Wenn der Gläubiger glaubt eine Chance zu haben Ihnen zu beweisen, dass Sie die Miete vorsätzlich nicht gezahlt haben (das wäre evtl. der Fall wenn Sie statt Miete zu zahlen einen Karibik-Urlaub gemacht hätten) wird er Feststellungsklage einreichen. Die Wahrscheinlichkeit ist wohl eher als gering zu betrachten, da es weitere Kosten für den Gläubiger bedeuten würde, die er dann vielleicht in 6 Jahren irgendwann mal erstattet bekommen würde, wenn Sie denn dann in der Lage wären zu zahlen.

Worst case für Sie: in 6 Jahren nach Erteilung der RSB könnte der Gläubiger die Forderung + Gerichtskosten erneut vollstrecken.

Ohne rechtliche Grundlage kann jeder Gläubiger mit dem Zusatz "Vorwurf der vbuH" seine Forderung zur Tabelle anmelden. Der letzte Hoffnungsschimmer, doch noch irgendwann ans Geld zu kommen. Viele Schuldner widersprechen nicht; warum auch immer.
Wenn Sie widersprochen haben, ist davon auszugehen, dass Sie Post vom Gläubiger bekommen mit dem Hinweis: Letzte Chance für Sie, nehmen Sie sofort den Widerspruch zurück sonst wird geklagt.
Ignorieren Sie dieses Schreiben!
Es ist zwar nicht schön, aber für Sie die einzige Chance in 6 Jahren einen Neuanfang zu starten!
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ojeoje

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Re: forderung des gläubigers
« Antwort #2 am: 22. September 2010, 17:58:20 »

danke..
ich habe die m öglichkeit,am insolvenzprüfungstermin zu erscheinen und einspruch zu erheben.
wie läuft denn so ein termin überhaupt ab? werden da jede menge anwälte anwesend sein und mich in der luft zerreissen?? reicht es da reinzumaschieren und einfach nur "widerspruch" zu sagen? oder muß ich schon einen komplett formulierten text parat haben? ich habe absolut keine vorstellung davon,wie so etwas abläuft...
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HeinoHome

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Re: forderung des gläubigers
« Antwort #3 am: 22. September 2010, 18:21:51 »

Ich hatte aufgeführt 36 Gläubiger mit ~270.000 EUR Schulden (IN-Verfahren), angemeldet hatten 19 ~183.000 EUR.
Bei der Gläubigerversammlung waren anwesend: die Rechtspflegerin, 1 Schreibkraft vom Gericht, mein IV und ich.
Die Rechtspflegerin war total nett und erklärte alles ganz ruhig und ausführlich, dann wurde jede angemeldete Forderung vorgelesen und vom IV bestätigt, bzw. in meinem Fall 2x mit "teilweise bestritten" vom IV komentiert. Bei den angemeldeten vbuH guckte mich die Rechtspflegerin an und ich musste sagen "ich widerspreche". Dieses wurde zu Protokoll genommen und in 10 Minuten war der Spuk vorbei.
Letzte Bemerkung der Rechtspflegerin:" Wenn Sie jetzt für die nächsten 6 Jahre den Anweisungen ihres Insolvenzverwalters folgen, sind sie dann Schuldenfrei. Wir prüfen ihren Fall in, ich würde sagen, heute in einem Jahr, dann wird das Verfahren aufgehoben und sie befinden sich in der Wohlverhaltensperiode. Alles Gute!"

Sie müssen sich vor Gericht nicht beschimpfen lassen, das würden die Anwesenden nicht zulassen!
Das ist wirklich easy going!

Sie können das!
Alles Gute für Sie!
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