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Autor Thema: Einkommenssteuerrückerstattung und Privatinsolvenz (Anwalt hat Einigungs.....)  (Gelesen 4059 mal)

Bibo1504

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Hallo alle zusammen.

Ich wurde im Januar 2006 von meiner damaligen Frau geschieden und bin seit Mai 2008 wieder verheiratet. Meine jetzige Ehefrau und ich haben Gütertrennung!

Meine Ex-Frau hat zwischenzeitlich Privatinsolvenz beantragt und befindet sich gegenwärtig in der Wohlverhaltensphase.

Da sie nichts mehr bezahlt hat, kamen sämtliche Gläubiger zu mir. Wir hatten bis 8.05.09 (Zwangsversteigert) ein gemeinsames Haus und für alles, auf dem mein Name stand, wurde ich zur Rechenschaft gezogen. Für eine gemeinsame Tochter besteht meinerseits Unterhaltspflicht. Nachdem ich den Unterhalt 3 x zahlen mußte,  :cry: (soviel zu unserer Rechtssprechung) ließ meine Ex-Frau mein Gehalt pfänden. Der Anfang vom Ende. Ich verlor meine Arbeit (doch nicht wegen der Pfändung :whistle:) und konnte einiges nicht mehr bezahlen. Unterhalt zahle ich an das Jugendamt. Ich habe im Februar 2009 einen Rechtsanwalt mit der Einigung im Vorfeld der Privatinsolvenz beauftragt. Dies ist jetzt auch ordnungsgemäß abgeschlossen und ich habe mit der Antragstellung zur Privatinsolvenz noch gewartet, da der Umzug aus meinem ehemaligen Haus anstand. Ich habe ja 6 Monate Zeit, brauch auch erst mal das Geld dafür. Hartz IV bekomme ich nicht, da meine jetzige Ehefrau zuviel verdient. Seit 14 Tagen arbeite ich wieder auf 400,-€ Basis, was anderes bekomme ich zur zeit nicht.

Jetzt die eigentliche Frage:

Heute kam der Bescheid zur Einkommenssteuerrückerstattung 2008; adressiert an meine Frau und mich. Es steht auch drin, dass wir über die genaue Verwendung der Rückerstattung einen gesonderten Bescheid bekommen. Ich habe 2008 keinerlei Steurn bezahlt und wir haben dem Finanzamt auch die Gütertrennung sowie die Vorstufe der Insolvenz mitgeteilt. So wie es jetzt aber aussieht, wurden die 1.200,-€ Rückerstattung meiner Ehefrau gepfändet.

Dürfen die das überhaupt? :cry: Wir sind auf die Rückerstattung dringend angewiesen (Kautionszahlung aktuelle Wohnung). Welche Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen?

Danke für Eure Hilfe.

Gruss

Bibo1504
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Insokalle


Hatten Sie die Zusammenveranlagung gewählt? Falls ja (was ich vermute), dann schleunigst die Aufteilung der Steuern bei dem Finanzamt beantragen.
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Bibo1504

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Wir hatten zuerst "Getrennte Veranlagung" angegeben. Meine Frau wurde seit Juni 2008 mit der LSt-Klasse 3 abgerechnet. Daraufhin bekamen wir einen Anruf, dass wir so knapp 1000,-€ nachzahlen müssten.
Wir können dies aber noch ändern und dann bekommen wir entsprechend raus.

Wie muss ich die Aufteilung der Steuern beantragen, gibt es da ein gesondertes Formular? Wie wird die Aufteilung dann aussehen?

Danke

Bibo1504
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rookie

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Die Aufteilung kannst Du formlos beim FA beantragen....


Beantrage schleunigst die Aufteilung sonst zahlst Du die Miesen von Deiner EX da Ihr auf dem Papier Gesamtschuldner gegenüber dem Finazamt seid.

Deine eventuelle Rückerstattung wirst Du bekommen deine Ex aber nicht.....  sofern Ihr getrennt berechnet seid.

Also hurtig....... :wink:
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Bibo1504

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@rookie

Meine jetzige Ehefrau hat ihre ESt-Erklärung gemacht und ich musste mich nach Aufforderung vom Finanzamt nachtragen (obwohl ich keine Steuer gezahlt hatte zwecks 400,-€ Job) Dem Finanzamt wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich  keine Steuern gezahlt hatte und mit meiner jetzigen Ehefrau Gütertrennung habe. Ich habe den Weg der Privatinsolvenz eingeschlagen. Jetzt wurde meiner jetzigen Ehefrau die EST-Rückerstattung mit meinen Schulden verrechnet.

Gibt es einen extra Vordruck für die Aufteilungserklärung oder geht das formlos? Wenn ja, müsste doch mein beigelegtes Schreiben zur ESt 2008 genügen, oder nicht?

Danke schon mal.

Bibo1504
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Insokalle


"Wenn ja, müsste doch mein beigelegtes Schreiben zur ESt 2008 genügen, oder nicht?"

nein, dem Finanzamt ist Ihr Güterstand egal. Wie Sie ja selbst sehen, ist trotzdem Zusammenveranlagung möglich.
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Bibo1504

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Hab jetzt mal beim FA nachgefragt, ob es ein Formular gibt für die Aufteilungserklärung.

Originalton des Sachbearbeiters  "Eine Aufteilungserklärung ist nur bei einer Steuerschuld möglich, nicht bei einem Guthaben!"

Werd mich doch mal an einen Anwalt wenden.

Grüsse

Bibo1504
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Insokalle


Das Argument mag zwar streng dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen. Es kann aber nicht richtig sein, denn Sie haben einen eigenen Auszahlungsanspruch gegen das Finanzamt. Und der darf meiner Meinung nach nicht aufgrund einer Pfändung eines Gläubigers des Ehemannes vereitelt werden.

Nehmen Sie zur Besprechung mit einem Anwalt oder besser noch eines Steuerberaters folgendes Zitat mit. Es stammt aus einem BFH-Urteil, Az unbekannt, Vorinstanz FG Saarland, 1 K 99/02:
„Ergibt sich aus der Steuerfestsetzung ein Erstattungsanspruch, so steht dieser nach der ständigen Rechtsprechung des BFH demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (BFH-Urteil vom 5. April 1990 VII R 2/89, BStBl. II 1990, 719 m.w.N.). Indessen handelt es sich auch hierbei um einen Betrag, der zwischen den Ehegatten nur einmal und dabei einheitlich aufgeteilt werden kann. Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung zum Aufteilungsbescheid nach §§ 268 ff. AO entsprechend anzuwenden.“

Das ist etwas älter, dürfte noch nicht überholt sein. Außerdem ist das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen, dürfte m.E. aber auch für Ihren Fall entsprechend Anwendung finden.
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Bibo1504

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Dank der Info von Insokalle hat der im Finanzamt recht blöd geschaut. Und man soll es nicht glauben aber meine Frau hat das Geld sogar schon auf dem Konto.  :juchu: Der Bescheid kam zwei Tage später. :lollol:
Ich danke Euch für Eure Hilfe.

Schöne Grüsse

Bibo1504
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