Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: seehase am 05. September 2006, 08:19:49

Titel: einkommensteuer / insolvenz
Beitrag von: seehase am 05. September 2006, 08:19:49
hallo, seit anfang august bin ich in der wohlverhaltensphase nach regelinsolvenz. jetzt kam mahnung vom fa über einkommenssteuer 2003 (geschätzter Betrag)
mein insolvenzantrag war dez.2004...konnte damals aber ekst.2003 nicht mehr machen , hatte kein geld mehr.
muss ich das nun zahlen?
Titel: einkommensteuer / insolvenz
Beitrag von: ThoFa am 05. September 2006, 08:44:18
Hallo,

nein das müssen Sie nicht zahlen. Die Forderung ist eine Insolvenzforderung und unterliegt daher dem Restschuldbefreiungsverfahren. Schreiben Sie das Finanzamt an und teilen Sie denen mit, dass Sie das Insolvenzverfahren abgeschlossen haben und sich nun in der Restschuldbefreiungsphase vefinden. Eigentlich müssten die das wissen.
Zu beachten ist, dass das Finanzamt mit zukünftigen Steuererstattungen aufrechnen kann.

MfG

ThoFa