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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lissi am 24. Oktober 2014, 12:51:42

Titel: Einkommensteuerbescheid für das Jahr der Insolvenzeröffnung
Beitrag von: Lissi am 24. Oktober 2014, 12:51:42
Am 30. Mai 2012 wurde das Regelinsolvenzverfahren gegen mich eröffnet und seit Anfang Juli gleichen Jahres habe ich die Freigabe meines Betriebes erhalten und auch den Betrieb voll und mit Gewinn weitergeführt.

Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen war ( und ist) , habe ich selbst keine Einkommensteuererklärung abgegeben, der IV auch nicht.

Nun bekam ich den Bescheid für das Jahr 2012 vom FA:  Nach § 165 usw teilweise vorläufig.

Ich habe einen Betrag von rund 3.400 Euro zu zahlen, von dem ich annehme, der umfasst das gesamte Jahr.
Im Bescheid steht nichts gegenteiliges und der Bescheid ist auch im Original direkt an mich gerichtet.

Habe ich den vollen Betrag zu zahlen oder wird das aufgeteilt in die Zeit vor/ nach  der Eröffnung  und muss ich dann  dazu für die Zeit nach der Eröffnung eine Steuererklärung nachreichen?

Über die Suchfunktion hier habe ich leider keine ausreichenden Infos erhalten.
Titel: Re: Einkommensteuerbescheid für das Jahr der Insolvenzeröffnung
Beitrag von: eidechse am 24. Oktober 2014, 16:26:42
Im Jahr der Insolvenzeröffnung sind Steuernachzahlungen aufzuteilen. Bei Ihnen in einen Teil Insolvenzforderungen, einen Teil gegen das Vermögen des Schuldners und evtl. in einen Teil gegen die Insolvenzmasse.

Evtl. noch mal genau in die Begründung des Steuerbescheides gucken, ob da irgendwo etwas vom Zeitraum steht. Manchmal findet sich das recht versteckt.

Steuererklärungen können übrigens nur für ein komplettes Jahr abgegeben werden.