Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: DerOlli am 07. März 2013, 15:58:39

Titel: Einkommensteuererklärung 2012 über Treuhänder?
Beitrag von: DerOlli am 07. März 2013, 15:58:39

Hallo!!!

Ich hätte mal eine Frage und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit Juli 2012 in der PI und habe
nun einen Brief vom Treuhänder bekommen mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr...
in der vorbenannten Angelegenheit hat das Finanzamt ... Herr ... als Treuhänder über Ihr Vermögen um die
Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 gebeten.
Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Einkommensteuererklärungen für 2012 auf den amtlichen Formularen
vorzubereiten und nebst sämtlicher relevanten Unterlagen an die Kanzleianschrift zu übermitteln.
Sie haben eine Frist bis zum 26.03....

Nun die Fragen:
- Ist das üblich? Warum läuft das über den TH?
- also müssen meine Frau und ich separate Erklärungen machen?
- wieviel behalten die denn bei einem Plus ein?
- warum ist der TH immer so böse zu mir? :dntknw:

Vielen Dank.
Der Olli

Titel: Re: Einkommensteuererklärung 2012 über Treuhänder?
Beitrag von: waldi am 07. März 2013, 19:10:41
Mit 'böse' hat das nichts zu tun. Im Gegenteil! Es wird hierzu eine Auflage des Gerichtes geben.

Getrennte Erklärungen brauchen Sie nicht zu machen. Das Finanzamt rechnet den auf Sie entfallenden Teil aus und überweist ihn an den Treuhänder.
Titel: Re: Einkommensteuererklärung 2012 über Treuhänder?
Beitrag von: Der_Alte am 07. März 2013, 19:18:50
Das ist sehr wohl böse vom TH, denn er ist gesetzlich verpflichtet, die Steuererklärung zu fertigen und dem FA vorzulegen.
Wenn Sie also nicht in der Lage sind, die Steuererklärung selbständig anzufertigen, lassen Sie dem TH die dafür erforderlichen Unterlagen zukommen. Die Verpflichtung des TH ergibt sich aus BGH, Beschluss vom 18. 12. 2008 - IX ZB 197/07.
Titel: Re: Einkommensteuererklärung 2012 über Treuhänder?
Beitrag von: GelberHai am 08. März 2013, 14:10:36

- wieviel behalten die denn bei einem Plus ein?


Ein "Plus" fließt komplett in die Masse ein, solange das Verfahren nicht aufgehoben ist und Sie in der WVP sind.
Titel: Re: Einkommensteuererklärung 2012 über Treuhänder?
Beitrag von: Insokalle am 08. März 2013, 18:17:13
Wenn die Eheleute zusammenveranlagt werden, muss die Erstattung vom FA aufgeteilt werden auf die Eheleute.