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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: gleich mehrere baustellen und fragen  (Gelesen 2547 mal)

Momo72

gleich mehrere baustellen und fragen
« am: 07. März 2013, 12:11:28 »

mein mann ist seit april 2011 im eröffneten PI verfahren. mit dem TH lief eigentlich immer soweit alles gut, bis auf das wir die abrechnungen meines mannes jeden monat hingeschickt haben, hatten wir ja nix mit ihm zu tun eigentlich. nun hat mein mann ein auto um damit zur arbeit zu fahren. wir haben beim TH den antrag gestellt das fahrzeug aus der insolvenzmasse freizugeben. das war vor einem jahr.. leider ist da von der seite des TH noch nix bei weg gekommen, außer das er einen kostenvoranschlag einer werkstatt haben wollte dieviel geld das auto aktuell noch wert ist. der wagen war schon sehr alt (bj 96) und so reperaturbedürftig das er fast auseinanderfiel. wir haben diesen kostenvoranschlag leider bei keiner werkstatt bekommen, alle wollten ihn immer nur fertig machen wenn wir die werkstatt auch mit der reparatur beauftragen. das konnten wir uns aber nicht leisten. da der wagen auseinanderzufallen drohte haben wir ihn schließlich gegen einen anderen eingetauscht. zwar gleiches bj aber der wagen fährt noch ganz gut.
nun haben wir das problem das mein mann vor ein paar tagen seine kündigung bekommen hat!
so nun kommen die fragen:
kann der TH generell das verfahren einstellen lassen weil mein mann keine arbeit mehr hat? er konnte ja nichts dafür das er seine arbeit verloren hat.
laufen wir jetzt gefahr das der TH den wagen einzieht? der wagen ist ungefähr 600 euro wert, aber ohne wird mein mann im leben keine neue arbeitsstelle finden und wird langzeitarbeitsloser
außerdem hat mein mann vom arbeitsamt das angebot bekommen das er an einer umschulung teilnehmen kann. er arbeitet jetzt immer als staplerfahrer oder lagerarbeiter weil er keine ausbildung für die lagerarbeit hat. jetzt könnte er eine umschulung zum lagerfacharbeiter machen, würde also wenn er danach einen job bekommt auch erheblich mehr verdienen. darf der TH sagen er muß wieder so schnell wie möglich arbeiten gehen

ich hoffe ich hab das alles einigermaßen verständlich geschrieben. wenn nicht bitte nachfragen :rougi:
lg
momo
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InsOmania

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Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #1 am: 07. März 2013, 13:16:04 »

in welchem Status befindet sich das Verfahren?! Befindet sich der Mann schon in der Wohlverhaltsperiode?
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Beste Grüße
 

waldi

Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #2 am: 07. März 2013, 19:21:47 »

Hallo Momo,

ich habe aus einem anderen Thread von Ihnen herausgelesen, dass der Verdienst Ihres Mannes bislang ohnehin unter der Pfändungsgrenze lag.
Insofern könnte der TH froh sein, zu erfahren, dass er nun eine Umschulung macht, um dann später tatsächlich in die Masse einzahlen zu können.
Ich sehe also hier keine Probleme auf Sie zukommen.

Und mit dem Auto - naja, solange TH sich nicht meldet, ist doch gut.
Im Übrigen gibt es ja wohl dieses Auto auch garnicht mehr.

Und - sofern WVP schon begonnen hat - kann es gegen die Anschaffung des aktuellen Wagens ja keine Einwände geben.
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Momo72

Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #3 am: 07. März 2013, 21:09:57 »

danke für antworten erstmal
zu frage 1: wie oben geschrieben ist mein mann seid april 2011 im eröffneten verfahren, also noch keine WVP

was mir wegen dem auto sorgen macht: 1. das auto von dem wir dem TH geschrieben haben und ihn gebeten haben es aus der masse freizugeben gibt es in der tat nicht mehr. wir haben es ja gegen ein fahrtüchtiges eingetauscht und noch 200 euro draufgelegt von dem geld meines mannes. nun ist natürlich die frage durfte er das überhaupt?? leider ist uns erst nach dem tausch eingefallen das ihm dadurch schwierigkeiten entstehen könnten. und unwissenheit schützt ja auch vor strafe nicht.  :rougi: und den wagen den wir getauscht haben, den gibt es ja. er besitzt also einen wagen (wert ca 600 euro) und er hat keine arbeitsstelle. das auto jetzt solange verschweigen bis er wieder arbeit hat???  :gruebel: scheint mir nicht ganz ehrlich zu sein. andererseits wenn der TH das auto einzieht dann haben wir ein großes dilemma. sollte er dann wieder einen job bekommen müßte er nochmal ein neues anschaffen aber dafür wäre dann kein geld da. auch für die umschulung braucht er ein auto um in das schulungszentrum zu fahren, aber die schulung würd erst im juni beginnen. nun sind wir echt unsicher was wir machen. das mein mann arbeitslos ist haben wir dem TH selbstverständlich schon mitgeteilt

lg
momo
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waldi

Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #4 am: 08. März 2013, 09:25:38 »

Meines Erachtens wäre es damals Aufgabe des TH gewesen, sich um die Wertermittlung des KFZ zu kümmern. 
Eure Aufgabe nur insofern, dass der TE nicht zu hoch einschätzt.

Meines Erachtens hätte der TE damals das KFZ ohnehin nicht zur Masse zählen dürfen, da es dringend zum Einkommenserwerb benötigt wurde.

Meines Erachtens war es allerdings auch ein Fehler von Euch, einfach den Wert des KFZ nun um 200€ zu erhöhen, ohne dass die Frage geklärt war, ob das Auto denn nun in Eurem Besitz verbleibt oder nicht.

Faktisch erscheint es mir so:
Das damalige Fahrzeug hatte einen Wert von 400€. Zu diesem Preis zumindest habt Ihr es verkauft.
Dieser Betrag gehört in die Insolvenzmasse - zumindest dann, wenn nach Ansicht des TE derzeit beruflicherseits kein PKW benötigt wird.

Also: Mit dem TE abklären, oder zumindest ihn in diesem Sinne entsprechend informieren, damit nicht noch die Eröffnung der WVP gefährdet wird.
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Insokalle

Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #5 am: 08. März 2013, 10:40:28 »

...und den wagen den wir getauscht haben, den gibt es ja.

Ich lese immer wir. Was heißt das nun genau? Wer war denn nun Eigentümer des alten und wer ist Eigentümer des neuen Wagens?
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Momo72

Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #6 am: 08. März 2013, 11:18:17 »

stimmt das "wir" ist irritierend. tut mir leid. es ist also nur mein mann der in der inso ist und er ist auch eigentümer sowohl des nicht mehr vorhandenen autos als auch des autos das jetzt hier vor der tür steht. wir werden uns mühe geben das zeitnah mit dem TH zu klären. ich hoffe es hilft wenn wir da jetzt die karten offen auf den tisch legen, und er glaubt das es keine absicht meines mannes war.
naja auch wenn es aufgabe des TH war den wert des fahrzeugs zu bestimmen, hat er das bequemerweise uns überlassen. er gehört hab ich das gefühl eh zu der bequemeren sorte  :whistle:.. den lohnsteuerjahresausgleich läßt er auch immmer von meinem mann machen obwohl das ja seine aufgabe ist. macht meinem mann aber nix, er hat das immer gemacht. er hat das gerne in kauf genommen und dafür den vorteil das der TH eigentlich recht umgänglich ist. wie ich hier rausgelesen habe, hat er da noch richtig glück gehabt
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InsOmania

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Re: gleich mehrere baustellen und fragen
« Antwort #7 am: 08. März 2013, 13:07:56 »

Grunsätzlich ist doch zunächst ersteinmal festzuhalten, dass ,w wie schon dargestellt von Vorrednern, dass alte Fahrzeug solange nicht der Pfänung unterlag, wie es zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wurde, § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Da es nicht pfändbar WAR, war es auch nicht massezugehörig, i.V.m. § 36 InsO.

"Wir haben beim Treuhänder damals beantragt, das Fahrzeug freizugeben"

Konnte er gar nicht, weil es eben nicht massezugehörig war! Dadurch, dass es nicht massezugehörig war, hatte er das Fahrzeug auch nciht in Besitz zu nehmen. Folglich kann es auch nicht seine Aufgabe gewesen sein, dass Fahrzeug bewerten zu lassen.

Das Fahrzeug was jetzt Eigentum des Mannes ist, fällt nunmehr unter den Insolvenzbeschlag, weil es eben nicht mehr zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Das kann man drehen und wenden wie man will, es ist Neuerwerb. Sie sind auch verpflichtet, den Neuerwerb beim TH anzuzeigen. Sie müssen Ihn in die Lage versetzen entscheiden zu können, was mit dem Fahrzeug passiert. Wenn er keine Kenntnis von dem Fahrzeug hat, weil Sie es verschweigen, haben Sie ein Problem.

Es bleibt Ihnen daher eigentlich nur mit dem TH zu klären, ob er das Fahrzeug aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Andernfalls wäre zu klären ob er Ihnen die Möglichkeit einräumt, dass Fahrzeug gegen Zahlung einse Betrages X aus dem Insolvenzbeschlag herauszulösen.
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Beste Grüße
 
 

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