"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Einkommensteuererklärung vor Insolvenzeröffnung  (Gelesen 2094 mal)

agent_haribo

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Einkommensteuererklärung vor Insolvenzeröffnung
« am: 01. März 2008, 15:45:24 »

 :juchu:

Gute Kunde!  :biggrin:

Im Februar 2008 wurde höchstrichterlich entschieden, dass die 2-jährige Frist für die Antragsveranlagung zur Einkommensteuer verfassungswidrig ist.

Demzufolge beträgt die Festsetzungsfrist nunmehr auch 4 Jahre wie bei der Regelveranlagung.

Mit Anlaufhemmung für die Festsetzungsverjährung kann eine Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich noch bis zu 7 Jahre auf das jeweilige Kalenderjahr nachgeholt werden.

Wer also ein Insolvenzverfahren für sich in Betracht zieht, der sollte vorher noch sein Guthaben beim Fiskus (Finanzamt) abräumen, bevor das Guthaben später in die Insolvenzmasse fällt.

Lohnsteuerhilfevereine leisten hier preiswert und solide Arbeit im Umfang ihrer Beratungsbefugnis.

Eine derartige steuerliche Beratung macht auch im laufenden Insolvenzverfahren Sinn, nämlich dann, wenn Steuererstattungsansprüche von Eheleuten auseinanderdividiert werden müssen, um den Anteil der an den INOVerw. gemeldet werden  muss, zu errechnen. Oft raten INSOVerw. zur
getrennten Veranlagung, was mit erheblichen steuerlichen Nachteilen verbunden sein kann.

MfG

agent_haribo

...es ist noch kein Meister vom Baum gefallen...aber es sind schon Bäume auf Meister gefallen... :wink:
Gespeichert
 

agent_haribo

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Einkommensteuererklärung vor Insolvenzeröffnung
« Antwort #1 am: 01. März 2008, 15:49:44 »

 :gruebel:

Nachtrag!

Wer hier noch Handlungsbedarf hat, sollte mal in seinen Küchenschrank schauen, ob die alten Lohnsteuerkarten ab 2001 nicht besser zum Finanzamt gehen sollten, anstatt die alte Kaffeekanne zu füllen... :wink: :dntknw:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz