Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: agent_haribo am 01. März 2008, 15:45:24

Titel: Einkommensteuererklärung vor Insolvenzeröffnung
Beitrag von: agent_haribo am 01. März 2008, 15:45:24
 :juchu:

Gute Kunde!  :biggrin:

Im Februar 2008 wurde höchstrichterlich entschieden, dass die 2-jährige Frist für die Antragsveranlagung zur Einkommensteuer verfassungswidrig ist.

Demzufolge beträgt die Festsetzungsfrist nunmehr auch 4 Jahre wie bei der Regelveranlagung.

Mit Anlaufhemmung für die Festsetzungsverjährung kann eine Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich noch bis zu 7 Jahre auf das jeweilige Kalenderjahr nachgeholt werden.

Wer also ein Insolvenzverfahren für sich in Betracht zieht, der sollte vorher noch sein Guthaben beim Fiskus (Finanzamt) abräumen, bevor das Guthaben später in die Insolvenzmasse fällt.

Lohnsteuerhilfevereine leisten hier preiswert und solide Arbeit im Umfang ihrer Beratungsbefugnis.

Eine derartige steuerliche Beratung macht auch im laufenden Insolvenzverfahren Sinn, nämlich dann, wenn Steuererstattungsansprüche von Eheleuten auseinanderdividiert werden müssen, um den Anteil der an den INOVerw. gemeldet werden  muss, zu errechnen. Oft raten INSOVerw. zur
getrennten Veranlagung, was mit erheblichen steuerlichen Nachteilen verbunden sein kann.

MfG

agent_haribo

...es ist noch kein Meister vom Baum gefallen...aber es sind schon Bäume auf Meister gefallen... :wink:
Titel: Re: Einkommensteuererklärung vor Insolvenzeröffnung
Beitrag von: agent_haribo am 01. März 2008, 15:49:44
 :gruebel:

Nachtrag!

Wer hier noch Handlungsbedarf hat, sollte mal in seinen Küchenschrank schauen, ob die alten Lohnsteuerkarten ab 2001 nicht besser zum Finanzamt gehen sollten, anstatt die alte Kaffeekanne zu füllen... :wink: :dntknw: