Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MickDee am 17. Januar 2009, 18:34:39

Titel: Einkommensteuererklärungen, Jahresabschlüsse etc. nach Insolvenzeröffnung
Beitrag von: MickDee am 17. Januar 2009, 18:34:39
Hallo,

seit Juli 2008 läuft meine RI.
Ich habe keinerlei Probleme mit meinem IV, er ist sehr umgänglich und lässt mich mit fast allem in Ruhe.
Nun kam ein Brief von einem Steuerbüro, welches er angefordert hat, meine steuerlichen Angelegenheiten zu klären.
Ich soll bis Ende Januar sämtlich Steuererklärungen und Abschlüsse seit 2005 zusenden.
Dies kann ich aber nicht, da ich 2004 eine Betriebsprüfung der Jahre 2000-2003 hatte.
Diese Prüfung zog sich über 3 Jahre hin. Als die Prüfer fertig waren (Ende 2007) hätte ich die Abschlüsse für sämtliche
Jahre machen können, hatte aber kein Geld mehr dafür. So konnte mein Steuerberater natürlich keine Abschlüsse mehr tätigen.
Wie soll ich also jetzt diese Abschlüsse vorweisen ? Wer macht diese nun für mich ?
Der IV wird dafür wohl kein Geld aus seiner eigenen Tasche zur Verfügung stellen  :cheesy:
Gehen die Forderungen des FA, falls sie mich nun schätzen werden, (wovon ich erstmal ausgehe) mit zur Tabelle ?

Was soll ich tun ?
Drehe mich gerade wie ein ganz klein wenig im Kreis.  :gruebel:

MickDee
Titel: Re: Einkommensteuererklärungen, Jahresabschlüsse etc. nach Insolvenzeröffnung
Beitrag von: paps am 17. Januar 2009, 21:16:27
Teilen Sie dem Steuerbüro die Fakten so mit, wie sie sind.

Ja die Schätzungen sind Insolvenzforderungen.
GGf kann anhand der noch vorhandenen Unterlagen Einspruch eingelegt werden.
Vlt. macht das ja dann auch das StB des IV.

Für 2008 müßte aber die Erklärung über das StB des IV erledigt werden.
Die Unterlagen dazu dürften Sie ja noch haben.