"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Einkommensteuererstattung 2011  (Gelesen 2751 mal)

Barbara1974

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Einkommensteuererstattung 2011
« am: 25. März 2012, 20:07:47 »

Guten Abend,

mein Antrag auf Privatinsolvenz wird von meiner Rechtsanwältin frühstens nächste Woche ans Gericht weitergeleitet.

Jetzt meine Frage, ich bekomme nächste Woche meine Einkommensteuererstattung vom Finanzamt für das Jahr 2011 zurück. Muss ich dieses Geld abgeben, obwohl der Antrag auf Privatinsolvenz noch nicht raus ist? Darf ich mit diesem Geld noch Schulden bei ein oder zwei Gläubigern begleichen?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Einkommensteuererstattung 2011
« Antwort #1 am: 25. März 2012, 20:34:33 »

Sie dürfen damit Schulden begleichen, Miete zahlen und es für den Lebensunterhalt aufwenden. Nur in Urlaub sollten Sie davon nicht fahren, das könnte als Vermögensverschwendung ausgelegt werden.
Gespeichert
 

RegenbogenimWinter

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Einkommensteuererstattung 2011
« Antwort #2 am: 28. März 2012, 07:22:37 »

Ich bin für diesen Beitrag sehr dankbar....bin nämlich völlig verzweifelt...das Finanzamt hat meine Lohnsteuererstattung nämlich nicht ausbezahlt -die Finanzkasse gibt die Auszahlung nicht frei...obwohl die Insolvenz noch nicht bei Gericht ist. ich befinde mich noch im aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.   Jetzt meine bitte bin wirklich verzweifelt ist das so rechtlich möglich?...ich dachte ich bekomme die Auszahlung für 2011 noch...liebe Grüsse und Danke für jede Antwort
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Einkommensteuererstattung 2011
« Antwort #3 am: 28. März 2012, 08:58:23 »

-die Finanzkasse gibt die Auszahlung nicht frei...

Hat das FA dafür eine Begründung genannt? Woher weiß das FA von dem Schuldenbereinigungsplan? Bestehen dort Steuerschulden? Oder hat ein Gläubiger die Erstattungsansprüche gepfändet?

Bzw, mal von Anfang an gefragt: Gibt es für 2011 schon einen Einkommensteuerbescheid? Wenn ja, was steht da drin bzgl. einer Erstattung?
Gespeichert
 

RegenbogenimWinter

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Einkommensteuererstattung 2011
« Antwort #4 am: 28. März 2012, 10:48:52 »

Nein sie haben nur gesagt das Geld wäre nicht freigegeben.Der Lohnsteuerbescheid wurde von der Lohnsteuerhilfe gemacht(da es sehr kompliziert ist mit Witwenrente/Einkommen/und Pendler)...der Bescheid über Rückerstattung von 1200-euro ging vor drei Wochen an die Lohnsteuerhilfe...ich bin dann täglich zu meiner Bank -kein Geld -da...ich habe zig mal das Finanzamt angerufen erst hieß es Geld ist überwiesen,Dann es wurde in der Finanzkasse nicht freigeben-dann hieß es wegen Kontoänderung in Pfändungsschutzkonto würde es nicht ausgezahlt?

Dann sagte die Bearbeiterin sie wüsste selber nicht Warum?....Und der aktuelle Stand ist -Geld ist nicht freigegeben?-Beim Finanzamt bestehen keine Schulden
Hoffe konnte mit dieser Ausführung das Problem verständlich machen   Liebe Grüße
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Einkommensteuererstattung 2011
« Antwort #5 am: 28. März 2012, 18:31:00 »

Und der aktuelle Stand ist -Geld ist nicht freigegeben

Tja, was tun? Wenn der Steuerbescheid bereits bekanntgegeben wurde, dann ist auch der Erstattungsanspruch fällig, § 36 Abs. 4 S. 2 EStG. Weigert sich das Finanzamt trotzdem, den Betrag auszuzahlen, hat man zwei Möglichkeiten:

1. Einen Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO beantragen, gegen den man dann gerichtlich vorgehen kann.
2. Schon im Vorfeld beim Finanzgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO stellen.

Sie haben doch eine Anwältin. Vielleicht hift es ja, wenn die mal einen bösen Brief schreibt und mit den beiden o.g. Maßnahmen droht. Kann gut sein, dass die dann recht schnell auszahlen.

Insgesamt kommt mir das recht merkwürdig vor. Woher weiß das Finanzamt eigentlich von dem Pfändungsschutzkonto? Irgendwas läuft doch da im Hintergrund.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz