Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mila am 18. Mai 2012, 11:32:26

Titel: Einmal übersetzen bitte
Beitrag von: Mila am 18. Mai 2012, 11:32:26
Hallo,

mein Mann hat-nachdem die Firmen-Insolvenz mangels Masse abgewiesen wurde- Verbraucher-Insolvenz 2007 eingereicht. Nun haben wir mit dem Insolvenz-Verwalter schon einigen Ärger gehabt. Haben z.B. mangels Geld keine vom Steuerberater verfasste Einkommsteuer-Erklärung gemacht...waren viele Fehler drin. Wir beziehen seit Jahren Hartz IV...also null Einkommens-Steuer.

Heute kommt eine Zustellungs-Sendung vom Amtsgericht:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des.....xxx

Insolvenzverwalter: xxxx

wurde die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters einschließlich der hierzu eingereichten Belege von mir geprüft.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben.


Weiter:

Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 02.07.2012 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.675,00 Euro bei der Gerichtskasse einzahlt, wird das Verfahren Mangels Masse eingestellt....

<die Beteiligten erhalten die Gelegenheit bis zum genanntem Datum schriftlich STellung zu nehmen (§312 Abs.2 InsO)

Was müssen wir nun tun? Muss er jetzt doch zahlen? Wir haben damals einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt...der wurde dann aber abgeschmettert, weil wir ja die Steuererklärung für 2009 und 2010 nicht eingereicht haben.

Was ist nun zu tun?

Mein Mann hat seit April wieder Arbeit. Verdient aber nicht genug ( ca. 1600 Brutto) 3 Kinder und 2 Kinder aus meiner ersten Ehe leben bei uns.

Ic hoffe mir kann hier jemand helfen.

Danke!!!
Titel: Re: Einmal übersetzen bitte
Beitrag von: sashsash am 19. Mai 2012, 09:26:56
Haben Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt?
Darauf läuft es hinaus.
Wenn sie bis zum o.g. Termin die Kosten nicht zahlen können, wird das Verfahren eingestellt.
Beantragen sie schnell eine Stundung der kosten.
Titel: Re: Einmal übersetzen bitte
Beitrag von: paps am 19. Mai 2012, 15:09:57
Die Kosten für das Verfahren sind doch gestundet?

So wie es aussieht, wird nur das Insolvenzverfahren durchgeführt.
Eine Einstellung mangels Masse wäre nicht weiter hinderlich, außer dass Sie nun möglicher Weise noch mehr Schulden haben.

Zunächst wäre zu prüfen, ob eine neuer Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung möglich ist, oder die 10-Jahresfrist greift.

Das mit der Steuer ist mir aber noch nicht ganz klar.