Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oldsusy am 14. Januar 2009, 17:32:14
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Hallo zusammen,
vorgestern ist ja verabschiedet worden, dass Kinder eine Einmalzahlung in Höhe von 100,-€ erhalten werden.
Ist diese Zahlung mit Kindergeld gleichzusetzen, also ebenfalls pfändungsfrei, oder muß ich damit rechnen, dass mir mein Arbeitgeber im Auszahlungsmonat einen höheren Abtretungsbetrag einbehält, da ich das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt bekomme?
LG
Oldsusy
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Habe doch gestern schon mal geschrieben, dass es m.M. nach pfändungsfrei bleibt, da einmaliges Kindergeld.
Soll ja auch bei H IV nicht angerechnet werden.