Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: El Mago am 01. März 2012, 16:09:45
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage: Wie sieht das mit Einmalzahlungen (Leistungsentgelt aus Vorjahr, Insolvenzbeginn Januar 2012) aus, die der Arbeitgeber in einem bestimmten Monat an mich leistet? Werden diese ganz normal zum mtl. Einkommen dazugerechnet oder sind diese unpfändbar, da sie eigentlich auf Grundlage des Vorjahres basieren?
Vielen Dank schonmal.
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Hallo El Mago,
hier gabs bereits eine Diskussion bzgl. Ihrer Frage, die Ihnen vielleicht weiterhilft:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Re-Einmalzahlung-vom-Chef-2321.html