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Autor Thema: Einnahmen bei bevorstehender PI  (Gelesen 1791 mal)

noelmaxim

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Einnahmen bei bevorstehender PI
« am: 12. Januar 2011, 09:05:57 »

Hallo liebe Teilnehmer,

folgende Situation:

Mann Regelinsolvenz seit 2009, momentan im eröffneten Verfahren, Schlusstermin steht an!
Frau geht jetzt in die Privatinsolvenz, da Gläubiger an sie ebenfalls herangetreten sind.
Frau hat in 2010 ca. 30.000 Euro Einnahmen aus Vermittlertätigkeiten Finanzdienstleistung eingenommen, wofür sie jetzt ein Gewerbe anmelden würde, was wohl geht, da man ein halbes Jahr später ein Gewerbe rückwirkend anmelden kann.

1) muss die Steuer für 2010 überhaupt gemacht werden, wenn Anfang 2011 die PI angemeldet wird?
2) kann die nicht rechtzeitige Anmeldung des Gewerbes eine negative Auswirkung auf die PI haben?
3) kann die Einnahme sogar verschwiegen werden, da die Steuererklärung seitens des Insolvenzverwalters wohl nicht von Interesse ist, da er die ja machen muss und nur negative Masse ( Steuerschuld ) rauskommt?
4) habe ich dabei was übersehen, kann es da rechtliche Konsequenzen geben? Eine Steuererklärung stand ja noch nicht an, also ist das ja kein Steuerbetrug, nur was macht das Gewerbeamt? Die bekommen allerdings davon unter Umständen ja gar nichts mit!

Wie verhält man sich jetzt am besten, auf was sollte man achten???
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doktor mabuse

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Re: Einnahmen bei bevorstehender PI
« Antwort #1 am: 12. Januar 2011, 09:30:19 »

Hallo,

Ich versuche mal, es mit meinem Wissen zu beantworten:

Wieso sind die Gläubiger des Mannes an die Frau getreten? Wurden Bürgschaften oder Verträge mit unterschrieben? Ich gehe mal davon aus, wenn jetzt die PI ansteht.
Ich würde sagen, wenn jetzt nachträglich ein Gewerbe angemeldet würde, war es vorher eine Art "Schwarzarbeit" und es geht hier nicht nur um die Steuererklärung des nachträglich angemeldeten Gewerbes, ich denke, der Ganze Fall kommt auf den Prüfstand, wenn sich Jemand dafür interessiert...
Mich würde es stutzig machen, wenn im Falle einer PI sich eine Steuerschuld ergibt (da nichts abgeführt wurde) und die ganzen Einnahmen ja offensichtlich für Anderes ausgegeben wurden.
Ich würde hier keine weitere Verschleierungstaktik fahren, sondern versuchen, die Sache sauber zu lösen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts. Sie können ja zusätzlich noch argumentieren, daß Sie zu uninformiert das Ganze angegangen haben, vielleicht hilft es ...

Gruß,
Doktor Mabuse


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noelmaxim

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Re: Einnahmen bei bevorstehender PI
« Antwort #2 am: 12. Januar 2011, 09:51:03 »

Hallo Doktor Mabuse,

es gibt ein gemeinsames Haus und dies geht in die Zwangsversteigerung, daraus resultiert dann die PI der Frau. Die PI war so ja nicht unbedingt absehbar, also meine ich, kann die Frau ja tätig sein und Geld verdienen.

Ich denke das Problem liegt eher auf der Gewerbeamtseite, die werden Zicken machen und wohl monieren, dass sie tätig war, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, soweit ich aber weiß, kann man das rückwirkend anmelden. Es handelt sich bei der Tätigkeit um vermittelte Finanzierungen, also Tipgeberin von Interessenten, woraus dann immenses Geschäft entstanden ist. Zu dem stehen die Einnahmen wohl in keinem Verhältnis zu dem Tip, aber das kann ja aus Unwissenheit entstanden sein. Natürlich wird sich auch jeder fragen, warum der Tip so hoch dotiert wurde, guckt man genauer hin, könnte man auch feststellen, dass der in der Regelinsolvenz befindliche Ehemann, jetzt Angestellter bei der Firma wo die Finanzierungen eingereicht wurden, die Beartungen durchgeführt hat. Alles nicht ganz einfach, aber das Geld wurde ja benötigt!!

Es bleibt die Frage, ob ein evtl. Verstoß gegen die gewerberechtliche Seite ein Einfluss auf die PI hat, auch ob sich da etwas verschleiern lässt, dass die Einnahmen gar nicht auftauchen, da evtl. eine Steuererklärung hinfällig wird. Frage nur, ob der Insolvenzverwalter da nicht wieder zwischenfunkt!

Dumm aufegbaut die Sache, nur wie kommt man da am besten raus, so dass die PI seinen Weg gehen kann, denn Einnahmen die zum Leben ausgegeben wurden zu einem Zeitpunkt wo die PI noch nicht absehbar war, sind ja kein Versagungsgrund, einer selbstständigen Tätigkeit nahzugehen, die honoriert wird und wo das Gewerbe nachträglich angemeldet wird wohl auch nicht, zu mal die erste steuererklärung ja eh frühestens jetzt erst erfolgen könnte, nur diese würde ja u.U. hinfällig werden. Alles für sich einzeln ok, aber im Zuge der anstehenden PI unüberschaubar und undurchsichtig.

Sehe ich da irgendetwas falsch????
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