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Autor Thema: Einschränkung der Einziehungsverfügung vom Finanzamt  (Gelesen 5079 mal)

pleite0105

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Einschränkung der Einziehungsverfügung vom Finanzamt
« am: 05. November 2009, 19:17:49 »

Hallo,

ich habe ein Konto, auf dem eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt liegt. Auf dieses Konto will ich jetzt meinen Lohn überweisen lassen. Dieser wird bereits von meinem Arbeitgeber gepfändet. Es wird also nur der vorgepfändete Lohn überwiesen. Wegen der Pfändung habe ich das Finanzamt auf meine bevorstehende PI hingewiesen und um Aufhebung der Pfändung gebeten.

Jetzt habe ich vom Finanzamt die Einschränkung der ursprünglichen Einzugsverfügung erhalten. Darin wird die Bank aufgefordert, an mich als Vollstreckungsgläubiger einen bestimmten Betrag monatlich auszuzahlen.

Dieser Betrag liegt aber deutlich unter dem, was von meinem Lohn nach der Pfändung durch meinen AG überwiesen wird.

Meine Frage: Gelten für das FA die allgemeinen Pfändungsgrenzen nicht oder habe ich irgendetwas übersehen? Normalerweise müsste ich doch über den gesamten vorgepfändeten Betrag verfügen dürfen?

Ich hoffe auf Antworten
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paps

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Re: Einschränkung der Einziehungsverfügung vom Finanzamt
« Antwort #1 am: 05. November 2009, 19:34:23 »

Auch für die Vollstreckungsstelle des FA gilt §§850ff ZPO.
Eventuell erneut Antrag nach 850k ZPO stellen.
« Letzte Änderung: 07. November 2009, 13:12:12 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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pleite0105

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Re: Einschränkung der Einziehungsverfügung vom Finanzamt
« Antwort #2 am: 07. November 2009, 08:48:46 »

Entwarnung...

Hallo Paps,

bei der Berechnung der Pfändungsgrenze hatte das FA den Kinderfreibetrag als Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder genommen. Da ich geschieden bin habe ich aber nur noch den halben Kinderfreibetrag.

Ich habe mich mittlerweise finanziell so eingerichtet, dass ich mit dem unpfändbaren Teil meines Lohnes eigentlich klarkomme. Wenn man dann vom FA ein Schreiben bekommt, in dem einem ein Betrag um die Ohren gehauen wird, ohne dass eine Berechnung beigefügt ist, wie das FA diesen Betrag berechnet hat, bekommt man natürlich Panik.

Da dieses Problem damit geklärt ist, bin ich gespannt, was als nächstes auf mich zukommt ...
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Feuerwald

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Re: Einschränkung der Einziehungsverfügung vom Finanzamt
« Antwort #3 am: 07. November 2009, 12:53:28 »

Da dieses Problem damit geklärt ist ....

Was ist denn da geklärt? Sie beugen sich der Willkürmeinung eines FA-Menschen, mehr haben Sie nicht geklärt.

Der steuerliche Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ist nicht entscheidend. Fakt ist: Wenn Sie Unterhalt für Kind + Co leisten, auch wenn getrennt lebend, ist dies zunächst voll  berücksichtigen. Alles andere ist eine Willkürentscheidung. In der Vorschrift des § 850c ZPO, die hier zur Anwendung kommt, steht nichts von Kinderfreibeträgen. Das sehen Sie auch daran, das bei Lohnpfändung (Arbeitgeber) die unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt werden.

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pleite0105

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Re: Einschränkung der Einziehungsverfügung vom Finanzamt
« Antwort #4 am: 07. November 2009, 14:13:08 »

Hallo Feuerwald,

mit geklärt meine ich natürlich nicht, dass ich die Meinung des FA akzeptiere. Ich habe das FA schriftlich auf den Irrtum hingewiesen und um eine Neuberechnung des Pfändungsfreibetrages gebeten (auch unter Berücksichtigung des anstehenden Weihnachtsgeldes). Geklärt ist das Thema mit dem FA erst dann, wenn das FA zu der gleichen Pfändungsgrenze wie mein AG kommt, die auch die korrekte ist.
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