Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: loner am 07. Mai 2011, 22:31:02
-
Hallo,
meine Privatinsolvenz ist seit über 2 Jahren zu Ende. Alles war gut, alle meine Schulden bezahlt, ich habe sogar noch Geld vom Verwalter zurückbekommen. Nun wollte ich endlich mal wieder ein eigenes Girokonto mit VISA-Karte beantragen, doch:
Ich besitze keine ausreichende Bonität teile mir die Bank mit.
Noch immer besehen Einträge bei der Schufa und drei weiteren Unternehmen dieser Art. Vor allem die "infoscore Consumer data GmBH" erweist sich als besonders ärgerlich. Statt Antworten bekomme ich nur allgemeine Maschinenbriefe. Demnach soll ich beglaubigte Kopien des Personalausweis einreichen usw. Telefonnummer gibt es von Unternehmen nicht.
Wer hat da Erfahrungen?
Muss ich einen Anwalt einschalten um die Löschungen durchführen zu lassen?
Vielen Dank an alle Antworter.
W.Tobler
-
Nein, eines Anwalt bedarf es nicht.
Die Schufa löscht nach dem Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Erteilung der RSB alle Einträge in diesem Zusammenhang.
Sollten also Anfnag Janur des 4.Jahres noch Einträge vorhanden sein, zunächst die Schufa auffordern zu löschen.
Mit Infoscore würde ich es genauso sehen. Dabei auf die Schufa als "Normgeber" verweisen.
Einen rechtlichen Anspruch auf Löschung dieser Einträge gibt es allerdings nicht.
-
Die Schulden sind aber lt. Fragesteller bezahlt, s.o.
Vielleicht findet sich dazu etwas in den Schufa-richtlinien.
-
Das Gleiche:
* Daten über nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
-
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe jetzt in Erfahrung bringen können, das die Schufa als "Normgeber" keinen Eintrag von mir (mehr) führt. Es kann doch nicht sein, dass andere Unternehmen dieser Art ihre Einträge einfach nicht löschen wollen. Dass darauf kein Rechtsanspruch besteht, kann ich kaum glauben.
l.oner
-
Einen Rechtsanspruch gibt es leider nur auf eine jährliche kostenlose Auskunft.
Sie sollten nochmals versuchen, mit einer sauberen SCHUFA, die Löschung auch bei anderen Instituten zu erreichen.
Vorstellbar wäre auch, über den Bundesbeauftragten/oder landesbeauftragten für Datenschutz eine Anfrage zu starten.
Z.B. hier: http://www.bfdi.bund.de/DE/Home/homepage_node.html;jsessionid=4C57218A2164A5D2CA0478F5D41FAEB6.1_cid134
-
ja.
Löschungsansprüche könnten sich übrigens aus dem BDSG ergeben.
Ich glaube, bei titulierten Ansprüchen ist es schwierig.
-
Sie sollten nochmals versuchen, mit einer sauberen SCHUFA, die Löschung auch bei anderen Instituten zu erreichen.
Vorstellbar wäre auch, über den Bundesbeauftragten/oder landesbeauftragten für Datenschutz eine Anfrage zu starten.
Z.B. hier: http://www.bfdi.bund.de/DE/Home/homepage_node.html;jsessionid=4C57218A2164A5D2CA0478F5D41FAEB6.1_cid134
Vielen Dank, ich werde es versuchen und berichte dann hier.