Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pippalu am 28. März 2014, 15:39:18
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Hallo zusammen,
ich hatte bei Insolvenzbekanntmachungen 2 Einträge die am gleichen Tag waren.
Und das der Schlussverteilung zugestimm
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum xx.2014 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Und der zweite Eintrag mit der Summe die offen ist und das was gesammelt wurde.
Dieser Eintrag ist auf einmal weg. ist jetzt gut 4 Wochen her. Ist das richtig das er verschwindet?
Bei anderen steht dieser Eintrag noch.
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Ist das richtig das er verschwindet?
Ja. Die Bekanntmachungsverordnung sieht Löschungsfristen für die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts vor.
Die Beschlüsse über die Ankündigung der SB und die Verfahrensaufhebung werden Sie hoffentlich auch bald dort lesen.
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Gut das habe ich nun auch dort auf der Seite gelesen.
Aber doch nicht der Eintrag wo dann auch die Summer der Gläubiger steht und was an Masse zur Verteilung zur Verfügung steht oder?
Weil der ist bei total vielen noch vorhanden, warum er bei mir weg ist ist irgendwie komisch für mich.