Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Giovanni am 21. März 2012, 09:12:59
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Ich habe 2008 meine Insolvenz durch einen Vergleich beendet, hatte dann aber natürlich noch die 3 Jahre einen Eintrag bei der Schufa. Diese hat den Eintrag nun pünktlich am 31.12 gelöscht, sodaß ich dort sauber bin. Nun hat sich aber herausgestellt, dass viele kleiner Wirtschaftsaushunteien wie z. BSP Bürgel diesen Eintrag "zufällig?" nicht gelöscht haben, obwohl sie dies ja laut Datenschutzgesetz müssten. Was kann ich dagegen tun?
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Gute Frage.. :gruebel:
Sie werden die entsprechenden Auskunfteien wohl schriftlich zur Löschung auffordern müssen.
Als Grundlage kann § 35 (2) 4 BDSG herangeführt werden.
Ob Sie gleich mit der Aufsichtsbehörde (§ 38 BDSG) "drohen" sollten....? :Oh_no:
:dntknw: