Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 03. Mai 2014, 22:15:22

Titel: EK-Steuerschätzung für 2012. 2013 und Vorauszahlungsbescheid für 2014 erhalten
Beitrag von: habnixmehr am 03. Mai 2014, 22:15:22
Hallo zusammen
Wer kennt sich etwas mit Steuerfragen bei Renten in der Insolvenz aus ??

Heute bekam ich 2 EKST.-bescheide (Schätzungen ) vom Finanzamt ,für 2012 und 2013.(Abgabetermin für 2013 ist normalerweise der 31.05.14.)Warum ich da jetzt schon eine Schätzung bekomme ist mir rätselhaft. Egal,ich geh zum Steuerberater der soll die Erklärungen machen.

Was mich aber ärgert
Außerdem noch einen Vorauszahlungsbescheid ab Juni 2014 über 428 Euro alle drei Monate. Ich habe bis jetzt jeden Monat etwas zurückgelegt und wollte damit die Steuern für 2012 und Ende des Jahres für 2013 bezahlen.
Kann man zur Vorauszahlung gezwungen werden und was passiert wenn ich die Vorauszahlungen nicht leiste. Mein TH bekommt jeden Monat den pfändbaren Betrag meiner Renten wie soll ich dann noch 428 Euro Vorauszahlung aufbringen.

Habnixmehr
Titel: Re: EK-Steuerschätzung für 2012. 2013 und Vorauszahlungsbescheid für 2014 erhalten
Beitrag von: Insoman am 05. Mai 2014, 12:15:16
1.
Einspruch gegen die Schätzungen einlegen, wenn sie augenscheinlich zu hoch angesetzt sind..
2.
die fehlenden Erklärungen unverzüglich nachreichen..
3.
Der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, wird also ggf. berichtigt.
4.
Vorauszahlungen werden aus verschiedenen Gründen festgesetzt.
Wenn die -voraussichtliche- jährliche Steuerbealastung €400,00 übersteigt (§ 37 Abs.5 EStG), wird man sich gegen die Festsetzung nicht wehren können.
Titel: Re: EK-Steuerschätzung für 2012. 2013 und Vorauszahlungsbescheid für 2014 erhalten
Beitrag von: Sannypless am 06. Mai 2014, 14:58:02
Hallo zusammen
Wer kennt sich etwas mit Steuerfragen bei Renten in der Insolvenz aus ??

Heute bekam ich 2 EKST.-bescheide (Schätzungen ) vom Finanzamt ,für 2012 und 2013.(Abgabetermin für 2013 ist normalerweise der 31.05.14.)Warum ich da jetzt schon eine Schätzung bekomme ist mir rätselhaft. Egal,ich geh zum Steuerberater der soll die Erklärungen machen.

Was mich aber ärgert
Außerdem noch einen Vorauszahlungsbescheid ab Juni 2014 über 428 Euro alle drei Monate. Ich habe bis jetzt jeden Monat etwas zurückgelegt und wollte damit die Steuern für 2012 und Ende des Jahres für 2013 bezahlen.
Kann man zur Vorauszahlung gezwungen werden und was passiert wenn ich die Vorauszahlungen nicht leiste. Mein TH bekommt jeden Monat den pfändbaren Betrag meiner Renten wie soll ich dann noch 428 Euro Vorauszahlung aufbringen.

Habnixmehr








ich wurde damals während der Eröffnungsphase auch eingeschätzt weil das Finanzamt meine abgegebenen Steuererklärung nicht anerkannt hatte, der Treuhänder sich während der Eröffnungsphase bis zur Wohlverhaltensphase Einführung geweigert hat die Steuererklärung - für die er verpflichtet ist-  zu tätigen.

Wann wurde die Insolvenzeröffnung? fällt das evtl. in den Bereich 2012-2013 mit rein?
gegen die Vorauszahlung würde ich ggf. Einspruch erheben....sollte die Vorauszahlung rechtens sein .... :dntknw: