"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Eltern geld und Unterhaltpflicht??  (Gelesen 1676 mal)

tjballi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Eltern geld und Unterhaltpflicht??
« am: 08. Dezember 2008, 14:27:48 »

Hallo Zusammen,
ich habe nochmal ein paar fragen, damit jeder dann auch den vorfall nachvollziehen kann, erklere ich nochmal dies in kurzen sätzen.
25.11.2007 Insolvenz Antrag gestellt dies wurde eröffnet auch, Ich habe eine neue Arbeitsstelle und somit pfändungsbetrag abführen (meine frau wurde nicht berücksichtigt da sie eigenen Lohn aus einer vollen tätigkeit hat). Frau wurde dann schwanger und jetzt ist der Nachwuchs da, dem entsprechend würde ab diesen Monat der zu abführende Betrag ausfallen.
So jetzt zu meiner Frage meine frau ist ab nächsten Monat nicht mehr in Mutterschaftsschutz und somit würde sie keinen gehalt mehr beziehen, wie ist das mit eltern geld bzw. erziehungsgeld wird das als gehalt gezählt?? Da das verfahren noch immer läuft möchte ich nichts riskieren um meine restschuldbefreiung zu gefärden.
Wie lange dauert es bis es zu einem verfahren schließung? Was passiert danach? wie ist das mit dem 13-gehaltslohn in der WVP?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Eltern geld und Unterhaltpflicht??
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2008, 19:21:08 »

Erst mal Glückwunsch zum Nachwuchs.(http://www.cosgan.de/images/smilie/musik/n015.gif)

Haben Sie ihrem Arbeitgeber bereits die Geburt mitgeteilt?
Auch sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Ihre Frau wegen des Bezuges von Elterngeld wieder zu berücksichtigen ist.

Gab es damals bezüglich Ihrer Frau einen gerichtsbeschluß?
Wenn Ja, müssen Sie einen Antrag auf Abänderung stellen.

Elterngeld wird i.Ü. als Einkommen angesehen.

Das eigentliche Insolvenzverfahren sollte nach 12-18 Monaten aufgehoben/beendet sein.


Was soll mit dem 13. Gehalt sein.
Die Pfändungsregelungen gelten nicht nur im Verfahren, sondern auch außerhalb.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz