Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tjballi am 08. Dezember 2008, 14:27:48

Titel: Eltern geld und Unterhaltpflicht??
Beitrag von: tjballi am 08. Dezember 2008, 14:27:48
Hallo Zusammen,
ich habe nochmal ein paar fragen, damit jeder dann auch den vorfall nachvollziehen kann, erklere ich nochmal dies in kurzen sätzen.
25.11.2007 Insolvenz Antrag gestellt dies wurde eröffnet auch, Ich habe eine neue Arbeitsstelle und somit pfändungsbetrag abführen (meine frau wurde nicht berücksichtigt da sie eigenen Lohn aus einer vollen tätigkeit hat). Frau wurde dann schwanger und jetzt ist der Nachwuchs da, dem entsprechend würde ab diesen Monat der zu abführende Betrag ausfallen.
So jetzt zu meiner Frage meine frau ist ab nächsten Monat nicht mehr in Mutterschaftsschutz und somit würde sie keinen gehalt mehr beziehen, wie ist das mit eltern geld bzw. erziehungsgeld wird das als gehalt gezählt?? Da das verfahren noch immer läuft möchte ich nichts riskieren um meine restschuldbefreiung zu gefärden.
Wie lange dauert es bis es zu einem verfahren schließung? Was passiert danach? wie ist das mit dem 13-gehaltslohn in der WVP?
Titel: Re: Eltern geld und Unterhaltpflicht??
Beitrag von: paps am 08. Dezember 2008, 19:21:08
Erst mal Glückwunsch zum Nachwuchs.(http://www.cosgan.de/images/smilie/musik/n015.gif)

Haben Sie ihrem Arbeitgeber bereits die Geburt mitgeteilt?
Auch sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Ihre Frau wegen des Bezuges von Elterngeld wieder zu berücksichtigen ist.

Gab es damals bezüglich Ihrer Frau einen gerichtsbeschluß?
Wenn Ja, müssen Sie einen Antrag auf Abänderung stellen.

Elterngeld wird i.Ü. als Einkommen angesehen.

Das eigentliche Insolvenzverfahren sollte nach 12-18 Monaten aufgehoben/beendet sein.


Was soll mit dem 13. Gehalt sein.
Die Pfändungsregelungen gelten nicht nur im Verfahren, sondern auch außerhalb.